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Nordrhein-Westfalen fördert Lösungsansätze für gesellschaftliche Problemstellungen

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Pressemeldungen
Dezember 15, 2017

Staatliche Fördermittel für innovative Projekte mit gesellschaftlichen Nutzen.

Im Fokus der neuen Richtlinie stehen insbesondere Wirtschaftsbereiche, die von besonderer Bedeutung für das Land sind. Beispielsweise werden Projekte gefördert, die umsetzungsorientierte Lösungen und Strategien für grundliegende Gesellschaftsprobleme anbieten. Sinngemäß sollen qualitativ hochwertige und innovative Projekte unterstützt werden, die eine höchstmögliche strategische Relevanz für das jeweils betrachtete Problem besitzen.

Die neue Richtlinie fokussiert sich somit auf die nachfolgenden Wirtschaftsbereiche:

Wirtschaftsbereiche ab 2017:

Kreativwirtschaft, digitale Technologien und Medien:

  • Nutzung dieser Wirtschaftsbereiche als Innovationstreiber in anderen Branchen, als Mittel der Vernetzung und als innovative Beteiligungsform
  • Entwicklung neuer Arbeits- und Raumnutzungskonzepte

Umwelt- und Energiewirtschaft:

  • Modernisierung der Energiewirtschaft in Nordrhein-Westfalen
  • Stärkung der Effizienz- und Umwelttechnologien
  • Unterstützung des heimischen Klimaschutz und der Umweltwirtschaft
  • Forschung und Entwicklung (z.B. nachhaltige Energieumwandlung, Energiespeicherung und Energietransport, Umwelttechnologien und Rohstoff-, Material- und Energieeffizienz)

Entwicklung neuer Werkstoffe:

  • Multimaterialleichtbau, Hybride Werkstoffe und Kompositmaterialien
  • Faserverstärkte Hochtemperatur-Werkstoffe und thermische Isolatoren
  • Materialien zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz
  • Materialien zur Unterstützung der Energiewende
  • Entwicklung neuer Materialien basierend auf Recycling oder mit dem Ziel der Materialsubstitution

Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Maschinen- und Anlagenbau:

  • Steigerung der Energieeffizienz in der Produktion
  • Entwicklung effizienter Fertigungsverfahren
  • Industrie 4.0: Entwicklung von Cyber-Physischen Produktionssystemen (CPPS) als Grundlage zukünftiger „Smart Factories“

Mobilität und Logistik:

  • Umsetzung nachhaltiger und effizienter Mobilität von Menschen und Gütern
  • Innovationsprojekte der Mobilität und der Automotive
  • Weiterentwicklung der innovativen Logistik

Geplante Wirtschaftsbereiche ab 2018:

Bio-Wissenschaften (Life Science):

  • Translationale Forschung und Entwicklung für Diagnostik, Therapie und Prävention
  • Forschung und Entwicklung für innovative patienten- und anwenderorientierte Produkte und Dienstleistungen
  • Digitalisierung von Unterstützungsdienstleistungen

Gesundheit:

  • Innovative Dienstleistungen und digitale Prozesse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
  • Neuartige Dienstleistungen und Projekte der stationären Versorgung
  • Sektorübergreifende Ansätze zur Verbesserung der ambulanten Versorgung (d.h. Entwicklung von flexiblen, arbeitsteiligen und bedarfsgerechten Dienstleistungsstrukturen zwischen den einzelnen Abteilungen)

Informations- und Kommunikationswirtschaft (IKT):

  • Industrie 4.0: Entwicklung, Umsetzung und Erprobung der digitalen Transformation
  • Weiterentwicklung von Cyber-Physischen Systemen, Projektvorschläge für eine zukunftsfähige Mobilität, Erhöhung der IT-Sicherheit und Fortschritt der digitalen Transformation als Grundlage der Industrie 4.0

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen (einschließlich Handwerk), Freie Berufe, wirtschaftlich tätige Genossenschaften und Vereine, kommunale Unternehmen, Stadtwerke, Wärmeversorger, Krankenhäuser (die nicht in öffentlicher Trägerschaft sind), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere nicht-wirtschaftlich tätige Einrichtungen (z.B. kulturelle Einrichtungen).

Gerne unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte sich fördern lassen. Unsere Berater haben eine lange Erfahrung mit Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf die  Ihre Projekte konzentrieren können und damit Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns, entweder durch den Button „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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