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Forschungszulage

Sie setzen auf Innovationen und entwickeln neue Produkte, Prozesse oder Verfahren?
Dann profitieren Sie von dem neuen Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG)

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Das Forschungszulagengesetz als neue Chance staatlicher Unterstützung für Forschung und Entwicklung

Unternehmen in Deutschland haben seit 2020 die Möglichkeit, sich ihre Ausgaben für F&E staatlich fördern zu lassen – durch das „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung“, kurz Forschungszulagengesetz (FZulG). Im Gegensatz zu fast allen der etlichen hundert Förderprogramme, die es gegenwärtig in Deutschland gibt, müssen Unternehmen hier nicht im Wettbewerb mit anderen Firmen um Anteile an einer gedeckelten Gesamtsumme kämpfen („Fördertopf“). Stattdessen ermöglicht der Gesetzgeber eine Förderung der Ausgaben für F&E von 35 Prozent für KMUs (der Personalkosten für Produkt- oder Prozessentwicklung plus Lohnnebenkosten, bei Fremdaufträgen für F&E 15 Prozent) und einer Höchstsumme von 2.500.000 Euro bzw. 3.500.000 Euro für KMUs. Das ist ein attraktives Angebot, gerade für innovative Unternehmen, jedoch gilt es einiges zu beachten.

Bei der Forschungszulage handelt es sich um eine stattliche Förderung, auf die Unternehmen durch eine Zertifizierung eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes rechtlichen Anspruch erwerben. Entsprechend auch die zweistufige Vorgehensweise: Im ersten Schritt erfolgt eine genaue technische Analyse des Projektes, im zweiten dann die Zuteilung der entsprechenden Mittel.

Broschüre downloaden

Alle Informationen rund um die Forschunungszulage auf einen Blick:

Erst die technischen Experten

Das bedeutet, dass es insbesondere beim ersten Schritt auf eine genaue Ermittlung und Darstellung der Projekte ankommt, um technische Experten davon zu überzeugen, dass es sich hierbei um eine förderfähige (Weiter-)entwicklung handelt. Dafür ist es wichtig zu wissen, dass die Verantwortung für die technische Prüfung vom Gesetzgeber in die Hände des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gelegt wurde. Die Partner des Ministeriums, die die technische Prüfung vornehmen, sind dann entweder das VDI Technologiezentrum, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt oder die AIF Projekt GmbH. Nach deren Zustimmung, haben die Unternehmen den ersten, wichtigen Schritt geschafft und einen Anspruch auf Förderung erworben.

Was kann gefördert werden?

Generell können alle Forschungs- und Entwicklungsprojekte unterstützt werden, die der Zuordnung verschiedener Maßnahmen anhand der Definitionen des Frascati-Handbuchs 2015 der OECD entsprechen. In Kurzform heißt das, dass folgende Arten von Forschung & Entwicklung gefördert werden:

  • Grundlagenforschung
    als anwendungsunbestimmte Aneignung neuen Wissens
  • Industrielle Forschung
    mit dem Schwerpunkt der anwendungsorientierten Erlangung neuen Wissens mit praktischem Zweck
  • sowie die experimentelle Entwicklung
    mit der systematischen Nutzung vorhandener, fachspezifischer Kennnisse, um zusätzliches Wissen zu generieren und neue oder verbesserte Produkte/Dienstleistungen oder Verfahren herzustellen

Dies ist grundsätzlich nicht auf bestimmte Branchen beschränkt, sondern steht allen Unternehmen offen.

Es ist von großer Bedeutung, vorab mit technischen Experten zusammenzuarbeiten, die die Technologien und Prozesse hinter den Innovationen auch wirklich erfassen können. Unternehmen sollten sich genau überlegen, ob ein Steuerberater an dieser Stelle der Fachmann ist, der beratend tatsächlich einen Mehrwert liefern kann.

Ayming liefert an dieser Stelle eine weitaus umfassendere technische Expertise – beispielsweise durch Ingenieure und Naturwissenschaftler –, die hier notwendig ist. Zudem können die Firmen dann auch erwarten, dass die technische Beschreibung den doch sehr engen Rahmen, von etwa 2 DIN A4- Seiten, für einen Antrag nicht überschreitet.

Ist Ihr Unternehmen förderfähig? Forschungszulagengesetz

FuE findet nicht nur in Laboren statt. Auch ohne weiße Kittel und Reagenzgläser entstehen in Deutschland Tag für Tag förderungsberechtigte Entwicklungen: In der Elektroindustrie. Der IT-Branche. Der Logistikbranche. Der Automobilindustrie. Sicherlich auch in Ihrem Unternehmen.
Diese Ansprüche machen wir bei Ayming für Sie geltend und sorgen dafür, dass Sie Zeit und Ressourcen sparen und sich Ihrem Tagesgeschäft und weiteren Entwicklungen widmen können. Vertrauen Sie auf unser Know-how und Engagement. Ein Risiko gibt es für Sie nicht, denn wir arbeiten ausschließlich auf Erfolgsbasis!

Das Finanzamt

Erst nach der erfolgreichen Prüfung durch die technischen Experten erfolgt der Antrag beim Finanzamt. Dieses kann dann die grundsätzliche Förderfähigkeit der Projekte nicht mehr ablehnen, allerdings die Höhe der Zulage noch einmal überprüfen. Es gilt also auch hier sehr sorgfältig zusammenzutragen, welche Ausgaben im Rahmen eines Projekts tatsächlich entstanden sind. Das können sowohl Aufwendungen für die Mitarbeitenden sein als auch Ausgaben für externe Unterstützung, z.B. durch Universitäten oder technische Institute.

Die höchstmögliche Förderung ist 35 Prozent der Aufwendungen (15 Prozent bei externen Partnern) bis zu einem Betrag von 2,5 Millionen Euro pro Jahr bzw. 3,5 Millionen Euro pro Jahr für KMUs.

Die Auszahlung erfolgt im Anschluss durch Verrechnung mit der Steuerlast. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen 40.000 Euro Zuschüsse für sein innovatives Projekt erhält, aber gleichzeitig 100.000 Euro an Steuern abzuführen hat, dann werden diese Beträge gegengerechnet. In der Folge muss also nur die Differenz, im Beispiel 60.000 Euro, an das Finanzamt gezahlt werden.

Liegt die Steuerlast hingegen nur bei 30.000 Euro, müssen diese Abgaben nicht bezahlt werden und das Unternehmen erhält 10.000 Euro als Erstattung.

Keine Wartezeit

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung zu vielen anderen Maßnahmen ist die Möglichkeit, den Antrag im Nachhinein einzureichen. Das heißt, Unternehmen können sich Projekte fördern lassen, die ab dem 01.01.2020 bereits begonnen haben oder gar abgeschlossen wurden. Es entfällt somit die Wartezeit auf Bewilligung der Förderung, um aus der Idee eine erfolgreiche Innovation zu entwickeln. Das ist in einem schnelllebigen Markt ein wichtiger Aspekt.

Zudem spielt in der Fertigung auch der Umgang mit Ressourcen eine immer wichtigere Rolle. Es ist durchaus im öffentlichen Interesse, wenn Innovationen, die die Effizienz in der Produktion steigern, nicht erst noch sechs oder acht Monate auf Genehmigung warten müssen.

Betriebsprüfung nicht vergessen

Abschließend sei angemerkt, dass diese Form der Innovationsförderung einer sauberen Dokumentation bedarf. Deshalb ist es sinnvoll, den gesamten Prozess, von der internen Analyse der Innovation bis hin zu den Anträgen bei den Partnern des Forschungsministeriums und beim Finanzamt, in einer Hand zu belassen, um die konsistente und qualifizierte Dokumentation von A bis Z sicherzustellen. Das ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da im Falle einer Betriebsprüfung unberechtigterweise erhaltene Mittel zurückgezahlt werden müssen.

Forschungszulage auf einen Blick

Ab wann?
Alle Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten, die ab dem 01.01.2020 durchgeführt wurden

Wer?
Alle steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform, mit Sitz in Deutschland

Förderfähige Kosten:
Personalkosten für Produkt- und Prozessentwicklung, plus Lohnnebenkosten Fremdaufträge für FuE zu 70% (EU & EWR) sowie Projektspezifische & -erforderliche Wirtschaftsgüter (abnutzbar & beweglich)

Förderhöhe:
35 % der förderfähigen Kosten für KMUs
Bis zu 2,5 Millionen Euro Zulage pro Wirtschaftsjahr bzw. 3,5 Mio. Euro Zulage pro Wirtschaftsjahr für KMUs

Beantragung: 2-stufiger Prozess
1. Stufe: Antragstellung über Förderfähigkeit beim BSFZ-Portal
2. Stufe: Jährliche Antragstellung über Festsetzung der Förderhöhe beim lokalen Finanzamt via ELSTER-Portal: (1) Reduzierung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer-Vorauszahlung (höchstens auf 0 €) für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum, (2) Verrechnung mit der Ertragssteuerschuld oder Steuererstattung, falls die Forschungszulage höher als die Steuerschuld ist

Warum ist Ayming der beste Partner für Innovationsförderung?

Aus unserer 30-jährigen internationalen Erfahrung wissen wir aus erster Hand wie zeitintensiv und komplex es ist, die Forschungszulage zu beantragen. Genau deshalb ist es ist so wichtig für Sie, einen starken Partner an Ihrer Seite zu haben.

Wir, bei Ayming, sind in erster Linie technische Experten. Mithilfe unserer Wissenschaftler, Ingenieure, Software-Entwickler und anderer technischer Spezialisten, können wir eng mit Ihnen zusammenarbeiten, um umfassend zu verstehen, wie Sie genau arbeiten und wie Sie Innovationen vorantreiben. Ein umfassendes Verständnis der technischen Besonderheiten Ihres Projektes, Unternehmens und Ihrer Industrie neben den Komplexitäten von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist der einzige Weg, um sicher zu stellen, dass all Ihre berechtigten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten korrekt identifiziert und Ihre Ansprüche maximiert werden.

Unser Team begleitet Sie sowohl bei der Analyse als auch bei der Beantragung und der administrativen Abrechnung der Forschungszulage.
Die Beantragung der Forschungszulage im Bereich FuE lohnt sich. Verpassen Sie nicht Ihre Förderchance.

Sie haben Fragen rund um die Forschungszulage?

Sie haben Fragen rund um die Forschungszulage? Kontaktieren Sie uns über unser Terminformular, wir nehmen umgehend mit Ihnen Kontakt auf.

Folgende Aktivitäten übernimmt Ayming für Sie:

  • Analyse Ihrer FuE-Aktivitäten und – Innovationen hinsichtlich Förderfähigkeit
  • Bündelung Ihrer FuE-Aktivitäten zu förderfähigen Projekten
  • Aufbau eines Nachweissystems und Kontrolle der FuE-Personalkosten
  • Begleitung und Monitoring Ihrer jährlichen FuE-Aktivitäten
  • Beantragung und Sicherstellung Ihrer Forschungszulage
  • Technische Betreuung zum FZulG im Rahmen einer Steuerprüfung

Forschungszulage auf einen Blick:

Alle Informationen zur Forschungszulage und den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung finden Sie auch in unserer Broschüre.

Zum Download

Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) Konsortium aus:
VDI Technologiezentrum GmbH www.vditz.de
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. www.dlr.de
AIF Projekt GmbH www.aif-projekt-gmbh.de

Unsere Expertin bei Ayming zur Forschungszulage:

Nicole Agerer

R&D Director