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Lebensmittel und Getränke

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Im Bereich Lebensmittel und Getränke bietet Ayming maßgeschneiderte Beratungsdienste an, die auf Ihren Anforderungen und den Anforderungen Ihres Unternehmens basieren.

Das Forschungszulagengesetz belohnt Unternehmen in allen Sektoren für ihre Innovation, und die Lebensmittelindustrie bildet da keine Ausnahme. Wenn Sie Projekte durchführen und Lösungen für eine der technischen Herausforderungen in Ihrem Unternehmen finden, können Sie die Forschungszulage beantragen.

Was zählt als Forschung und Entwicklung im Bereich der Lebensmittelindustrie?

Transformation und technologische Entwicklung sind tägliche Herausforderungen für Unternehmen im Lebensmittel- und Getränkesektor. Die Lösung vieler dieser technischen Herausforderungen kann jedoch aus steuerlicher Sicht oft als Forschung und Entwicklung bezeichnet werden. Wenn Sie außerdem irgendeine Art von Produktentwicklung (NPD) betreiben, haben Sie sehr wahrscheinlich Anspruch auf die Forschungszulage.

Lebensmittel- und Getränkeexperten, die Ihr Geschäft wirklich verstehen

Wir wissen, dass nur ein Lebensmittel- und Getränkespezialist Ihr Unternehmen und Ihre Projekte wirklich verstehen kann. Hier bei Ayming haben wir Steuerexperten und Ingenieure, die im Lebensmittel- und Getränkesektor gearbeitet haben – das heißt, wir bieten Ihnen Peer-to-Peer-Gespräche mit Ihrem Team an, um alle erstattungsfähigen Ausgaben für Ihre Steuerforderungen für Forschung und Entwicklung im Lebensmittel- und Getränkesektor zu ermitteln.

„Unsere innovativen Systeme tragen dazu bei, uns von der Masse abzuheben und ermöglichen es uns, unseren Kunden einzigartige Dienstleistungen anzubieten. Wir sind davon überzeugt, dass wir auch für unsere deutschen Kunden erhebliche finanzielle Vorteile durch die Forschungszulage sichern.“ – Jan Lucas, Managing Director, Ayming

Alle Informationen rund um die Forschungszulage finden Sie in unserem Magazin Forschungszulage.

Was zählt als Lebensmittel- und Getränkeforschung und -entwicklung?

Hier sind einige Beispiele für Projekte, die wir im Auftrag unserer Kunden erfolgreich durchgeführt haben. Sie haben möglicherweise Anspruch auf die Forschungszulage, wenn Ihr Unternehmen in einem der folgenden Bereiche tätig ist.
Die dargestellten Bereiche stellen lediglich einen Auszug aller förderfähigen Bereiche dar.

  • Neuformulierung bestehender Produkte unter Verwendung neuer oder anderer Rohstoffe
  • Untersuchungsarbeit und technische Problemlösung durch Ingenieure oder Techniker (über die routinemäßige Fehlersuche hinaus)
  • Entwicklung neuer und verbesserter Lebensmittelherstellungsverfahren und/oder -prozesse als Reaktion auf Änderungen der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften oder der nachhaltigen Umweltgesetzgebung, die immer anspruchsvollere Auflagen erfordern
  • Entwicklung neuer versicherungstechnischer und finanzieller Softwaresysteme, die gegenüber den bestehenden Versionen bedeutende zusätzliche Funktionalitäten und Informationssicherheit bieten
  • Entwicklungen im Bereich Cloud-Computing und Blockchain-Technologie zur Sicherstellung der Informationssicherheit
Data Privacy

 

Ihr Unternehmen setzt auf Innovationen und Sie entwickeln neue Produkte, Prozesse oder Verfahren?


Mit 1.300 Mitarbeitern in 15 Ländern in Europa, Nordamerika und Asien ist Ayming DER internationale Spezialist, wenn es um Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung geht!

Seit mehr als drei Jahrzehnten beraten wir unsere Mandanten auf der ganzen Welt bei Fragen zur Innovationsförderung. Das Thema Forschungszulage ist also kein Neuland für uns, sondern vertrautes Terrain. Wir wissen, wie das Geschäft funktioniert. Wir kennen mögliche Stolperfallen – und die Lösungen. Unsere Ingenieurinnen und Ingenieure setzen sich für Sie und Ihr Projekt ein und sorgen dafür, dass Ihre Investitionen in die Zukunft belohnt werden.

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Warum Ayming wählen?
Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab! wenig AUFWAND
  • Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Unsere Ayming-Experten für Förderung und Forschungszulagen, unsere Ingenieure und technischen Spezialisten kümmern sich um eine reibungslose Abwicklung – mit jahrzehntelanger Expertise in Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten. Jeder Arbeitsschritt ist klar definiert und wir überzeugen Kunden durch unsere Methodik. Bevor ein Antrag eingereicht wird, erhalten Sie bereits eine umfangreiche Dokumentation über Ihr Projekt, die auch einer späteren behördlichen Überprüfung standhalten wird.
Wir sichern Ihnen die Zulage! volle HÖHE
  • Wir kennen die komplexen Abläufe in Forschung und Entwicklung. Und wir verstehen es, auf die Besonderheiten Ihrer Branche, Ihres Unternehmens und Ihres Projekts einzugehen. Wir übersetzen Ihre Projekte in die Sprache von den Behörden, die über die Förderfähigkeit entscheiden. Wir sehen genau hin und erkennen sofort, aus welchen Aktivitäten Fördermittel abgeleitet werden können und identifizieren auch Arbeitsleistungen, die auf den ersten Blick scheinbar nicht dazugehören. Wir erkennen alle berechtigten FuE-Aktivitäten – und maximieren Ihren Anspruch.
Wir arbeiten auf Erfolgsbasis! kein RISIKO
  • Mit uns erhöhen Sie Ihre Chancen, denn aufgrund unseres auf Erfolg ausgerichteten Geschäftsmodells verfolgen wir das gleiche Ziel wie Sie: Maximale Förderung! Als Berater wollen wir Ihnen keine Stunden verkaufen, sondern vom Erfolg profitieren, wenn wir eine gute Arbeit geleistet haben, denn wir stellen unsere Leistungen erst dann in Rechnung, wenn Ihnen die Forschungszulage erteilt wurde und Sie Ihr Geld erhalten haben. Wir arbeiten also rein erfolgsabhängig!