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FZulG: Das gilt seit März 2024

Bis zu 3,5 Mio. Euro pro Jahr für KMUs, dank Neuerungen aus dem Wachstumschancengesetz.

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News
April 15, 2024

Als Unternehmer wissen Sie, dass Innovationen der Schlüssel zum Erfolg sind. Doch Innovationen sind oft teuer, z. B. durch langjährige Forschung, Testreihen, Prototypen etc. Um diese Kosten ein wenig zu senken und so Ihre Innovationsprojekte voranzutreiben, bietet Ihnen das Forschungszulagengesetz (FZulG) in Deutschland eine fantastische Möglichkeit. Indem Sie eine Forschungszulage beantragen, können Sie finanzielle Unterstützung für Ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte erhalten. Das Gesetz gilt bereits seit 2020, wurde jetzt aber deutlich durch das Wachstumschancengesetz gestärkt.

Einfach ausgedrückt: Sie investieren in neue Ideen oder Technologien und der Staat unterstützt Sie dabei durch Steuervorteile. Diese sind seit dem 28. März 2024 deutlich höher, wodurch die Zulage noch attraktiver für Unternehmen wird:

Die Änderungen der Forschungszulage auf einen Blick

Seit wann gilt die Forschungszulage?

  • Die Förderung ist seit dem 01.01.2020 für alle Entwicklungsaktivitäten verfügbar – auch rückwirkend.

Für wen gilt die Forschungszulage?

  • Alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland haben einen Anspruch auf die Forschungszulage.

Was ist förderfähig?

  • 100% der Personal- und Lohnnebenkosten für Produkt- und Prozessentwicklung
  • Fremdaufträge für FuE zu 70% (EU & EWR).
  • Projektspezifische & -erforderliche Wirtschaftsgüter (abnutzbar & beweglich)

Wie hoch ist die Forschungszulage?

  • für KMUs: 35% der förderfähigen Kosten
  • Es sind bis zu 2,5 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr möglich – für KMU sogar 3,5 Mio. Euro pro Wirtschaftsjahr.

Wie erhalten Sie die Forschungszulage?

  • 1. Stufe: Antragstellung über Förderfähigkeit beim BSFZ-Portal
  • 2. Stufe: Jährliche Antragstellung über Festsetzung der Förderhöhe beim lokalen Finanzamt via ELSTER-Portal
    (1) Reduzierung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer-Vorauszahlung (höchstens auf 0 €) für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum, (2) Verrechnung mit der Ertragssteuerschuld oder Steuererstattung, falls die Forschungszulage höher als die Steuerschuld ist.

Wir entlasten Sie von der Bürokratie, Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft.

Wie können Sie mit Ayming die Forschungszulage beantragen?

Das Forschungszulagengesetz zielt darauf ab, Unternehmen aller Größen – besonders KMUs und den Mittelstand – zu ermutigen, mehr in Forschung und Entwicklung (F&E) zu investieren. Die gute Nachricht ist, dass Sie Ayming, als Spezialist für die Zulage, beim Antragsprozess für die Forschungszulage tatkräftig unterstützen kann.

Mit unserem 10 Tage Prozess von der Projektbesprechung bis zum Einreichen des Antrags gelangen Sie einfach, sicher und schnell zur Forschungszulage. Schon können Sie von einer Rückzahlung von bis zu 35% Ihrer förderfähigen Kosten profitieren. Das gilt für alle Unternehmen, egal ob KMUs und den Mittelstand, die ein bis zwei abgrenzbare Projekte haben. Sollten Sie nicht wissen wie viele Projekte Sie derzeit haben oder wissen möchten, ob die Forschungszulage etwas für Ihr Unternehmen ist, haben wir den Fördermittelcheck für Sie.

Nutzen Sie die Chance, die Ihnen das Forschungszulagengesetz bietet. Es ist eine Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens, die sich sowohl durch direkte finanzielle Vorteile als auch durch den langfristigen Erfolg Ihrer Innovationsprojekte auszahlt.

In 10 Tagen zur Forschungszulage

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