Das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ist im April 2017 beschlossen worden. Angaben zu Umweltbelangen sind ggf. Pflicht. Wussten Sie, dass es Förderprogramme auch für Klimaanpassungskonzepte gibt?
Bestimmte größere, kapitalmarktorientierte Unternehmen werden durch den Beschluss des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes ab jetzt verpflichtet, über wesentliche nicht-finanzielle Aspekte zu berichten: Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelangen gehören dazu. Sowohl bei diesen Unternehmen als auch bei den Firmen, die (noch) nicht von der CSR-Richtlinie betroffen sind, werden immer mehr Projekte gestartet und Konzepte entwickelt, um die Risiken und Chancen des Klimawandels sowie die Auswirkungen der Prozesse auf die Umwelt systematisch und so früh wie möglich zu berücksichtigen.
Die meisten Unternehmen gehen davon aus, dass es Förderung nur für große Investitionen oder innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte gibt. Aber auch konzeptionelle und strategische Vorhaben lassen sich unter bestimmten Bedingungen fördern.
Nutzen Sie die Förderprogramme, die zur Strategie Ihres Unternehmens passen!
Im Sommer 2011 hat die Bundesregierung einen „Aktionsplan Anpassung“ zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) beschlossen. In diesem Rahmen wird ab dem 01. August 2017 eine Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt über die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht, die verschiedene Projektarten unterstützt.
Sogenannte Anpassungskonzepte für Unternehmen werden gefördert: Ihr Unternehmen behält bestimmt im Blick, welche mögliche Risiken und Chancen sich aus dem Klimawandel ergeben und welche langfristige Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg entstehen. Viele Business-Pläne und Roadmaps beinhalten Nachhaltigkeitsstrategien oder Analysen zum integrierten Umweltmanagement, welche die Belegschaft, den Standort, die Produktionsprozesse, die Produktpalette und die Wertschöpfungskette umfassen. Für die Durchführung von solchen Vorhaben können Zuwendung von bis zu 100.000 € geleistet werden.
Klimawandel braucht qualifizierte Mitarbeiter: Bis zu 200.000 € für Ihre Weiterbildungsangebote
Das Programm des Bundesministeriums für Umwelt fördert auch die Entwicklung von Bildungsangeboten und deren pilothafte Umsetzung, z.B. Fort- und Weiterbildungen in der beruflichen Bildung. Bildungsträger sollen dazu angeregt werden, das Thema Klimawandel und Klimawandelanpassung in regionale / lokale oder fachbezogene bzw. zielgruppenorientierte Bildungsangebote einzubringen. Unternehmen, aber auch Verbände und Hochschulen, können sich daran beteiligen. Die maximale Zuwendung beträgt 200.000 €.
Gerne unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte sich fördern lassen. Unsere Berater haben eine lange Erfahrung mit Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf die Ihre Projekte konzentrieren können und damit Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns, entweder durch den Button „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-mail: contactgermany@ayming.com.
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