Zuschuss oder Darlehen für die Konzeptentwicklung, Prototypenentwicklung oder Produktion kultureller digitaler Spiele
Mit der neuen Richtlinie sollen qualitativ hochwertige, pädagogisch oder kulturell bedeutsame digitale Spiele beziehungsweise interaktive, innovative Medienprojekte mit Spielcharakter unterstützt werden. Daneben soll die Förderung die Entwicklungs- und Produktionswirtschaft in Bayern vorantreiben, Innovationen beschleunigen und eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft aufbauen. Zuwendungsempfänger sind Entwicklungsstudios und Unternehmen, die in erster Linie digitale Spiele entwickeln, mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern.
Die Förderung erstreckt sich auf folgende Vorhaben:
- Konzeptentwicklung
- Zuschuss in Höhe von maximal 20.000 Euro im Wege der Anteilfinanzierung
- Prototypenentwicklung
- Bedingt rückzahlbares, zinsloses Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 80 % der veranschlagten Entwicklungsausgaben, höchstens 80.000 Euro je Vorhaben oder maximal 120.000 Euro bei einem komplizierten Game Design oder überdurchschnittlichen Produktionswert
- Produktion
- Bedingt rückzahlbares, verzinsliches Darlehen im Wege der Anteilfinanzierung
- Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 500.000 Euro
- Der Antragssteller hat entsprechend seiner Liquiditäts-, Vermögens- und Ertragslage einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % zu leisten.
Um eine Zuwendung oder ein Darlehen zu erhalten muss der Inhalt des Spiels (oder des Medienprojektes mit Spielcharakter) eines der nachfolgenden Genres entsprechen:
- Kultureller Inhalt und Kontext
Der Rahmen des Spiels ist Deutschland oder der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) oder weist historische bzw. zeitgeschichtliche Bezüge dazu auf. Gleiches gilt für die Hauptcharaktere. Alternativ können diese eine Persönlichkeit der deutschen oder europäischen Zeit- und Weltgeschichte oder eine fiktive Figur der deutschen/europäischen Kulturgeschichte darstellen. Auch das zugrunde liegende Thema, seine Motive oder Ideen sollen diesen Bezug zeigen.
- Kulturelle oder kreative Plattform
Mit dem Vorhaben ist ein besonderer Fördereffekt für die heimische Kreativ- und Kulturwirtschaft zu erwarten. Beispielsweise könnte ein wesentlicher Anteil der Konzeptentwicklung, Programmierung oder Musikaufnahmen in Bayern durchgeführt werden. Zudem besitzt mindestens die Hälfte der Teammitglieder ihren ersten Wohnsitz in Bayern, sind dort besteuert oder sind anderweitig mit der bayrischen Kultur verbunden, z.B. durch in Bayern erworbene Qualifikationen oder einen entsprechenden Aufenthalt in Deutschland bzw. Bayern. Zur Unterstützung des kulturellen Nachwuchses soll das Team junge Absolventen bayrischer Universitäten oder Hochschulen enthalten. Alternativ können diese auch ihren aktuellen Wohnsitz in Bayern haben.
- Kreative, technologische oder gestalterische Innovation
- Benutzergenerierter Inhalt, Interaktivität, Mehrspielerfunktion oder Benutzerschnittstelle
- Anwendung einer künstlichen Intelligenz
- Verwendung neuer Technologie für die Anwendung, Entwicklung oder Umsetzung des Spiels
- Spielemusik
- Design des Rahmens, der Geschichte, der Umgebung oder der Charaktere
- Spielaufbau oder Erzählstruktur
Gern unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte gefördert werden könnten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren können und Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns entweder durch die Taste „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.
Keine Kommentare