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Aufruf zur Förderung von Wasserstofftankstellen und Brennstoffzellen im Straßenverkehr

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Pressemeldungen
Dezember 12, 2017

Bis zum 31. März 2018 können Sie einen Zuschuss für innovative Produkte im Bereich Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie erhalten.

Die geförderte innovative Technologie muss gegenüber den konventionellen Technologien einen nachweisbaren Umweltnutzen besitzen. Wichtig ist, dass die technische Marktreife bereits erreicht wurde, jedoch das Produkt am Markt noch nicht wettbewerbsfähig ist. Bis 2027 soll mithilfe der Richtlinie die wettbewerbsfähige Etablierung von Kraftfahrzeugen auf Basis von Wasser- und Brennstoffzellen unterstützt und vorangetrieben werden.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und wird in Form einer Teilfinanzierung gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist abhängig von den Investitionsmehrkosten, die zur Erreichung der Umweltziele erforderlich sind. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie natürliche Personen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Ausgeschlossen sind jedoch Antragssteller, welche sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden oder die zur Abgabe einer Vermögensauskunft verpflichtet sind. Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) können unter bestimmten Gesichtspunkten einen Bonus erhalten.

Im Fokus dieser neuen Richtlinie stehen Investitionen in:

  • Brennstoffzellenbasierte Fahrzeuge (Straße, Schiene und Wasser), Flugzeuge und Sonderfahrzeuge der Logistik,
  • für deren Betrieb notwendige Wartungs- und Betankungsinfrastrukturen (Wartungsinfrastruktur ist jedoch bei Sonderfahrzeugen der Logistik ausgenommen),
  • Wasserstoff-Elektrolyse-Anlagen zur lokalen Wasserstoffherstellung,
  • brennstoffzellenbasierte autarke Stromversorgung für netzferne oder kritische Infrastrukturen,
  • Bordenergieversorgung von Schiffen, Fahrzeugen und Flugzeugen auf Basis von brennstoffzellenbasierten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen),
  • Betankungsinfrastrukturen zur Abgabe von Wasserstoff ohne dazugehörige Fahrzeugbeschaffung, solange diese diskriminierungsfrei zugänglich sind.

Gerne unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte sich fördern lassen. Unsere Berater haben eine lange Erfahrung mit Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf die  Ihre Projekte konzentrieren können und damit Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns, entweder durch den Button „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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