Der spanische Senat überlegt zurzeit die Einführung der speziellen Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff zu veranlassen, mit welchen die Kunststoffverpackungen sowie andere Mittel für täglichen Gebrauch belegt werden.
Vor kurzem wurde dem Senat das Projekt des Gesetzes über Abfälle und Bodenverunreinigung übermittelt, mit der Absicht der Aufnahme in das Rechtssystem. Das Ziel des Projektes ist die Einführung der Bestimmungen der gemeinschaftlichen Rahmenrichtlinien über Abfälle und der SUP-Richtlinie.
Unsere Steuerexperten können Ihre Firma bei der Anpassung an die neue Besteuerung zum Wohle des Umweltschutzes, die durch die spanischen Behörden eingeführt wurde, unterstützen.
Die Ziele der speziellen Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff sind wie folgt:
Die spanischen Behörden erstreben mit der Einführung zwei weiterer Steuern den ersten Schritt in Richtung Reformierung des Steuersystems zum Wohle des Umweltschutzes. Die spezielle Steuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff sowie die Steuer auf Abfälle auf Deponien und Verbrennung der Abfälle verfolgt folgende Ziele:
- Schutz der Gesundheit der Menschen, insbesondere die Einschränkung der Anwendung von Kunststoffen und die Verringerung derer Einflüsse auf die Umwelt;
- Förderung der Wirtschaft im geschlossenen Kreise im Bereich von Kunststoffen,
- die Unterstützung zur Anwendung der umweltfreundlicheren Materialien sowie die Einhaltung der Verpflichtungen der europäischen Richtlinien;
- Befolgen der Voraussetzungen, welche durch die Europäische Union festgelegt wurden in Bezug auf die Umweltsteuer
Charakteristik der Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff:
Im Artikel werden wir die Analyse der wichtigsten Fragen bezüglich der Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff vornehmen.
- Wen sie betrifft: Die Steuer wird für die natürliche Personen, juristische Personen sowie Träger ohne juristische Persönlichkeit, die jedoch wirtschaftliche Einheiten sind, oder für das gesonderte Vermögen, das der Besteuerung unterliegt, gelten. Die Steuer wird in ganz Spanien erhoben und gelten.
Derselbe Gesetzestext sieht unter anderem solche Situationen des Ausbleibens der Besteuerung vor, wie die Erzeugung von Produkten, die zum besteuerten Bereich gehören, obwohl dessen vorherige Anwendung erfolgte, zum Beispiel im Falle der Überschreitung deren Lebensdauer oder Zerstörung.
Andere Fälle der Befreiung von der Besteuerung sind unter anderem Verpackungen von Arzneimitteln und medizinischen Erzeugnissen.
- Zukünftiger Geltungsbereich: Es betrifft hauptsächlich Produkte wie Einwegverpackungen, welche Kunststoffe enthalten, Halbprodukte zur Erzeugung der Verpackungen, wie Urformen oder Thermoplastblätter, sowie Produkte aus Kunststoffen, die Schließung, Verkauf und Präsentation der oben genannten Verpackungen ermöglichen.
- Das Steuerereignis und Umstand, die die Entstehung der Steuerpflicht bewirken, sind folgende Aktivitäten:
Erzeugung, Import sowie innergemeinschaftlicher Erwerb der besteuerbaren Erzeugnisse.
Nicht ordnungsgemäße Einführung auf das Gebiet der Anwendung der Steuer auf Erzeugnisse, die der Besteuerung unterliegen würden.
Besteuerungsgrundlage und Bestimmung der Höhe der neuen Steuer auf Kunststoffe und Einwegverpackungen.
Im Zusammenhang damit berücksichtigt die Formel zur Kostenberechnung, welche im Ergebnis der Anwendung dieser Steuer entstehen, folgendes:
- Die Steuerbemessungsgrundlage ist in Kilogramm von der Gesamtmenge von Kunststoff, welcher keinem Recycling unterzogen wird, zu berechnen. Sollten andere Elemente auftreten wird die Steuerbemessungsgrundlage ausschließlich der Menge des Kunststoffes, welche keinem Recycling unterzogen wurde, sein.
- Der geltende Steuersatz würde 0,45 Euro pro Kilogramm betragen. Der Gesamtbetrag würde durch Multiplizieren des geltenden Steuersatzes durch die in Kilogramm ausgedrückte Steuerbemessungsgrundlage erzielt werden.
Orientierungsbeispiele:
- Eine Einzelhandelsfirma besitzt 50 kg der Einwegverpackungen (rein).
- Menge, die der Besteuerung unterliegt = 50 kg
- Steuerschuld: 50 kg x 0,45 € = 22,5 EUR
- Eine Kraftfahrzeugfirma besitzt ein halb-fertiges Produkt mit dem Gewicht von 50 kg (70% ist für Recycling geeignet und 30% ist nicht recyclebar).
Besteuerungsgrundlage = 30% der Gesamtmenge (50 kg)
- 30% x 0,45 € = 0,135 €/kg = 6,75 EUR
Folgendes ist bei der Bezahlung der Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen aus Kunststoff zu berücksichtigen:
- Die einzureichenden Steuererklärungen werden einer ähnlichen Abfolge, wie die Selbsteinschätzung der Mehrwertsteuer (MwSt.) unterzogen. Sie können monatlich oder quartalsweise eingereicht werden. In bestimmten Fällen kann eine Reduzierung der geschuldeten Steuer um bestimmte Steuerabzüge möglich sein, wenn dies im Gesetz vorgesehen sind.
- Wie bei den Steuererklärungen der Mehrwertsteuer kann das Ergebnis unter der Berücksichtigung der Summe mit anderen Perioden verrechnet werden oder wenn die spanischen Steuerbehörden (STA) es für richtig halten, die Rückerstattung des zu viel bezahlten Überschusses gefordert werden.
- Es werden auch formelle Pflichten im Zusammenhang mit der territorialen Registrierung und der Registrierung als Steuerzahler entstehen. Gleichzeitig entstehen Pflichten im Zusammenhang mit der Rechnungslegung, welche bei der Ausstellung der Rechnungen für die besteuerbaren Transaktionen zu berücksichtigen sind.
- Steuerpflichtige die keinen Sitz in Spanien besitzen müssen einen steuerlichen Vertreter, welcher bei den steuerlichen Behörden auf diesem Gebiet der Schulden registriert sein muss, vor der Vornahme der ersten Transaktion bestellen
Der Entwurf des Gesetzes sieht ein System der Strafen vor. Dieses sieht Strafen von Sanktionen für die Verletzung der formellen Aspekte und fehlerhafter Eingabe der Daten im Mindestbetrag von 1000 Euro vor. Außerdem im Falle der unberechtigten Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen fällt eine Strafe in der Höhe von 150% auf die nicht zustehende Steuerbegünstigung an, wobei auch in diesem Fall der Mindestsatz von 1000 Euro gilt.
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Wir, die Firma Ayming, bemühen uns um eine ausgeglichene Entwicklung und Förderung der Umwelt auf die gleiche Weise, wie wir unsere Kunden bei der Lösung von Problemen im Bereich Steuern zum Wohle des Umweltschutzes begleiten. Wir haben eine Erfahrung von 30 Jahren im Bereich der individuellen Beratung von Firmen und Privatpersonen auf dem Gebiet der Anwendung und der Verwaltung dieser neuen Steuer.
Quelle: Rahmenrichtlinie, Richtlinie 2018/851/EU zur Änderung der Rahmenrichtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 über Abfälle
Quelle: SUP-Richtlinie / 2019/904 vom 5. Juni 2019 über die Reduzierung des Einflusses von einigen Produkten aus Kunststoffen auf die Umwelt.
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