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Neue Richtlinie zur Förderung der Mensch-Technik-Interaktion (MTI)

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Pressemeldungen
März 23, 2018

Übertragung des Internets der Dinge auf Alltagsgegenstände zur intelligenten Vernetzung und innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der MTI stehen im Fokus

Der Bund fördert ab sofort die Gründung und Weiterentwicklung von Start-ups im Bereich der Mensch-Technik-Interaktion (kurz MTI). Einerseits sollen Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen vor Gründung gefördert werden (Modul 1), andererseits stehen Forschungs- und Entwicklungsprojekte bereits gegründeter Start-ups im Fokus (Modul 2).

Förderung von Ausgründungen (Modul 1)

Im Sinne der Richtlinie sollen im Bereich MTI Ausgründungsaktivitäten von außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder Hochschulen unterstützt werden. Hierfür muss die wirtschaftliche Verwertbarkeit neuer erfolgsversprechender Forschung erkennbar sein. Eine kommerzielle Nutzung muss in absehbarer Zeit erreicht werden können. Bereits geförderte, abgeschlossene MTI Projekte die mithilfe einer Ausgründung die erzielten Forschung- und Entwicklungsergebnisse umsetzen wollen, sind mit eingeschlossen.
Des Weiteren sollen Forschungsergebnisse mit einem hohen Wertschöpfungspotenzial weiterentwickelt werden, sodass diese die Basis einer Unternehmensgründung bilden können. Ziel ist es die Lücke zwischen der wirtschaftlichen Forschung und kommerzieller Verwertung zu verkleinern.

Zuwendungsfähige Ausgaben:
Validierungsstudien, Bedarfsanalysen und die Erstellung eines Businessplans

Schwerpunkte der förderfähigen Ausgründungen im Bereich MTI:

  • Gesundes Leben,  z.B. intelligente Präventionslösungen und Pflegetechnologien, interaktive körpernahe Medizintechnik
  • Digitale Gesellschaft, z.B. Robotik, intelligente Assistenz, vernetzte Gegenstände und Interaktionskonzepte, Technologien für das Wohnumfeld/Wohnen
  • Intelligente Mobilität, z.B. Intentionserkennung, vernetzte Mobilitätslösungen und Nutzererleben, Fahrassistenzsysteme

Förderung von Ausgründungen (Modul 2)

Unterstützt werden risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben. Diese sollen technologieübergreifend und anwendungsbezogen sein und einen direkten, positiven Einfluss auf die Innovationsfähigkeit und erwarteten Wettbewerbschancen der beteiligten Start-ups am Markt haben.
Inhaltich müssen die Forschung- und Entwicklungsvorhaben im Bereich MTI liegen. Ziel ist es die Marktposition von Start-ups zu stärken. Das Themenfeld orientiert sich ebenso an den Schwerpunkten Gesundes Leben, digitale Gesellschaft und intelligente Mobilität.

Förderfähige Vorhaben:

  • Gemeinsames Projekt zwischen der Hochschule/Forschungseinrichtung mit ihrem jungen Startup
  • Einzelvorhaben von Startups
  • Verbundvorhaben zwischen einem (oder mehreren) Start-up(s), anderen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Forschungseinrichtungen, Hochschulen und mittelständige Unternehmen (< 1.000 Mitarbeiter, < 100 Mio. Euro Jahresumsatz und Sitz/Betriebsstätte in Deutschland)

Ein Start-up sollte das Vorhaben initiieren. Ein signifikanter Anteil der Förderung muss den teilnehmenden Start-ups zu Verfügung gestellt werden, sowie auch der Nutzen und die letztendliche Verwertung der Ergebnisse weitestgehend bei den Start-ups liegen soll.

Antragsberechtigt sind bei Modul 1 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Hochschulen in Deutschland, bei denen die Forschungsarbeitsgruppen angesiedelt sind. Bei Modul 2 sind Start-ups, KMU, mittelständische Unternehmen, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland antragsberechtigt. Die Förderung wird als nicht zurückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die jeweilige Förderhöhe richtet sich nach dem verfügbaren Haushaltsmittel und nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlagen:

  • Hochschulen, Forschungs- und Wissenseinrichtungen (und vergleichbare Institutionen): Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben bzw. Kosten. Diese können individuell bis zu 100 % gefördert werden. Ist es ein nicht wirtschaftliches Forschungsvorhaben (an Hochschulen oder Universitätsklinken) so kann zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale von 20 % gewährt werden.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft: Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten die bis zu 50 % anteilsfinanziert werden können. Mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten müssen als Eigenleistung erfolgen. Für KMU sind Aufschläge möglich, die zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.
  • Start-ups mit geringer Eigenkapitalkraft: Eine Förderung der zuwendungsfähigen, projektbezogenen Ausgaben könnte geboten sein. Dies muss vorab durch die Behörde geprüft werden.

Förderung für Modul 1:

Im Fokus steht die wissenschaftlich-technische Validierung von Projektideen mit hohen Perspektiven bei der Ausgründung. Die Förderdauer kann bis zu drei Jahre betragen. Zuwendungsfähig sind Mittel der Durchführung von Forschung- und Entwicklungsprojekten (Sach-, Personal und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht zur Grundausstattung des Antragstellers gehören). Zudem kann eine Beratung im Rahmen der Gründung (bis maximal 5.000 €) und ein(e) grundlegende unternehmerische(s) Coaching und Qualifizierung (bis maximal 10.000 €) gefördert werden.

Förderung für Modul 2:

Die technische Umsetzung bzw. die Realisierung der Projektideen soll unterstützt werden. Die Förderdauer kann bis zu drei Jahre betragen Zuwendungsfähig sind Mittel der Durchführung von Forschung- und Entwicklungsprojekten (Sach-, Personal und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen, die nicht zur Grundausstattung des Antragstellers gehören). Zudem werden unternehmerische Qualifizierung und Coaching mit maximal 10.000 € unterstützt. Die Förderhöchststumme für Start-ups liegt je Projekt bei 400.000 Euro bei einer dreijährigen Laufzeit.

Gern unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte gefördert werden könnten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren können und Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns entweder durch die Taste „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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