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Positionspapier der Bundesregierung zu Horizon2020: Was heißt das für Ihr Unternehmen?

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Februar 23, 2017

Ayming hat für Sie analysiert, welche interessanten Aussagen und Rückschlüsse in diesem Papier enthalten sind

Im Zuge der bevorstehenden Zwischenevaluierung des Europäischen Forschungsrahmenprogramms Horizon2020 (siehe auch Ayming news von 23.11.2016) hat die Bundesregierung vor kurzem ein Positionspapier zu dem Thema veröffentlicht. Als prinzipiell oberste Vertretung deutscher Interessen ist es natürlich auch für hiesige Antragsteller interessant zu wissen, wie die Bundesregierung Horizon2020 bisher bewertet. Das Positionspapier deckt sehr viele Bereiche von Horizon2020 ab. Es reicht von der Zusammenarbeit der Kommission und den Mitgliedsstaaten, über die Gestaltung der Förderinstrumente bis hin zur Nutzerfreundlichkeit des Programms. Außerdem können sich daraus möglicherweise erste Rückschlüsse für die Anpassung von Horizon2020 nach der Zwischenevaluierung ergeben.

Transnationale Verbundprojekte behalten, kleinere Konsortien stärken

In Ihrem Positionspapier betont die Bundesregierung die Wichtigkeit des europäischen Mehrwertes für Horizon2020. Im Zentrum sollen folglich solche Thematiken stehen, die nicht ohne weiteres von einzelnen Ländern bewältigt werden können. Dazu zählen z.B. Klimawandel und Energiewende. Als Konsequenz werden transnationale Verbundprojekte in der praktischen Umsetzung als entscheidendes Element zur Realisierung dieses europäischen Mehrwerts gesehen. Lobenswert ist hierbei die Aussage, dass nicht nur sehr große Konsortien eine Rolle spielen sollten, sondern dass auch sicherzustellen ist, „dass sich das Innovationspotenzial der kleineren und mittleren Verbundprojekte im Vergleich zu großen Verbünden in ausreichendem Maße entfalten kann“. Ayming begrüßt diese Fokussierung auf solche Projekte, die der Realität der Industrie entsprechen: Eine kleinere Anzahl an Partnern im Konsortium ist in der Regel gleichbedeutend mit schlankeren und effizienteren Projektstrukturen, sodass sich Ihr Unternehmen auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.

Die Erhöhung der Förderchancen für Antragsteller soll Priorität Nummer 1 sein

Die Bundesregierung sieht Förderinstrumente für Einzelantragstellende (z.B. das KMU-Instrument) als kritisch an, weil sie eben keine grenzüberschreitende Kooperationen und damit vermeintlich keinen europäischen Mehrwert bieten. Dabei sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass bestimmte europäische Länder, die ihre nationalen Förderungen zurückfahren bzw. zurückgefahren haben, Horizon2020 als eine Art Ersatzfördertopf nutzen, um vornehmlich nationale Prioritäten voranzubringen. Diese Befürchtung ist nicht unberechtigt, da beispielsweise erfolgreiche Antragsteller beim KMU-Instrument überproportional stark aus Ländern (z.B. Italien und Spanien) kommen, bei denen die nationale Förderung zurückgefahren wurde. In Kombination mit dem Fakt, dass die „Erfolgsquoten teilweise inakzeptabel niedrig“ sind, sieht die Bundesregierung zurecht die Gefahr, dass potentielle Antragsteller, vor allem innovative Unternehmen, aufgrund dieser Situation davon absehen, Förderanträge in Horizon2020 zu stellen. Vor allem neue Antragsteller, die bisher wenig Erfahrung auf der europäischen Fördermittelbühne haben, werden so trotz vielversprechender Projektideen abgeschreckt.

Fokus auf marktfähige Innovationen nicht konsequent verfolgt?

Der Eindruck bleibt zurück, dass die Bundesregierung die stärkere Ausrichtung von Horizon2020 gegenüber dem Vorläuferprogramm FP7 auf die Umsetzung von marktfähigen Innovationen anstatt breiter Forschung & Entwicklung nicht konsequent vertritt. Bei begrenztem Budget und niedrigen Erfolgschancen scheint eine Priorisierung von bestimmten Bereichen unumgänglich zu sein, um die anvisierten politischen Ziele zu erreichen. Während die Bundesregierung „eine stärkere thematische Fokussierung bzw. Reduzierung der Ausschreibungsthemen auf Themen mit hohem europäischem Mehrwert“ befürwortet, fehlt ein klares Bekenntnis zu Stärkung marknaher Innovationen mit höherem Technologiereifegrad. Obwohl die zielgerichtete Überwindung des valley of death, in dem viele Forschungsprojekte auf dem Weg zur praktischen und flächendeckenden Umsetzung am Markt auf der Strecke geblieben sind, eines der zentralen Bausteine in der Gestaltung von Horizon2020 gewesen ist, schein es nun fast so, als ob die Bundesregierung von dieser grundlegenden Zielstellung abrückt. So fordert sie: „Verbundforschung auch in niedrigen TRL-Stufen bzw. mit stärkerem Fokus auf Wissensgenerierung sollte durch entsprechende Ausschreibungskomponenten in allen Programmbereichen erhalten bleiben“ [Hervorh. d. Verf.]. Wie sich diese stärkere Verbreitung von grundlagenorientiertem Wissen mit dem intendierten Anwendungsfokus von Horizon2020 verträgt, bleibt unklar.

Die Deutsche Industrie braucht Förderung für Entwicklungen bis zur Marktreife

Aus deutscher Sicht ist zudem festzustellen, dass es praktisch kaum nationale Programme gibt, die eine Förderung unternehmerischer Innovationsaktivität in höheren Technologiereifegraden unterstützen. Diese Übergangsphase von der Entwicklung zur Marktreife ist häufig mit großen Investitionen, erheblichem technischen Aufwand und folglich bedeutenden Risiken verbunden. Während große Unternehmen hier gewisse (finanzielle) Risiken einfacher tragen können, ist diese Phase für KMU häufig eine sehr große Herausforderung.

Fazit: Mehr Konsequenz für die pragmatische Förderung Deutscher Unternehmen!

Neben zahlreichen richtigen Beobachtungen und vielen nachvollziehbaren Aussagen (z.B. zur Überschaubarkeit der Programmstrukturen und Vereinfachung administrativer Verfahren), zeigt die Bundesregierung auch einige Positionen, die sich nicht hundertprozentig mit unserer Erfahrung aus dem alltäglichen europäischen Fördermittelgeschäft decken. Die nicht konsequente Ausrichtung auf markfähige Innovationen, die Überbetonung wissenschaftlicher Exzellenz in industriellen Kontexten und damit mögliche Benachteiligung innovativer KMU sowie die Hervorhebung grundlagenorientierter Verbundforschung deuten auf eine nicht zeitgemäße Schwerpunktsetzung hin. Dies erweckt den Eindruck einer europäischen Innovationsförderung, bei der die Bedeutung der Umsetzung von Innovationen zugunsten einer breiteren Wissensgenerierung vernachlässigt wird.

Die finale Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms Horizon2020 muss die Realitäten der Unternehmen noch deutlicher verinnerlichen. Die Umsetzung von Unternehmensprojekten in Förderanträge, die auf die förderpolitischen Ziele der verschiedenen Fördermittelgeber ausgerichtet sind, ist die Kernkompetenz der spezialisierten Fördermittelberater von Ayming. Nutzen Sie unsere Erfahrung, um effizient zu einer passenden Förderung für Ihr Unternehmen zu kommen.

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