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Forschungszulage

Nutzen Sie die staatliche Forschungszulage, die bis zu vier Jahre rückwirkend für Ihre Innovationen gilt. Sichern Sie sich mit unserer Expertise das Maximum Ihrer Förderung – transparent, erfolgsbasiert und partnerschaftlich.

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Fördermittel

Unser Förderteam stimmt Ihre strategischen Ziele mit den passenden Fördermöglichkeiten ab, um Wachstum und Transformation voranzutreiben. Profitieren Sie von Erfahrung, Expertise und einem Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

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Internationale Steuerberatung

Gemeinsam optimieren wir Ihre internationale Steuerstrategie. Gemeinsam erschließen wir neue finanzielle Spielräume, minimieren Risiken und stärken Ihr Wachstum über Grenzen hinweg.

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Forschungszulage

Gemeinsam stärken wir Ihre Innovation

Bringen Sie ihre Innovation auf Förderkurs mit der Forschungszulage. Wir stehen Ihnen mit fundierter Expertise zur Seite und unterstützten Sie bei der Beantragung und dem Erhalt der Forschungszulage für Ihr Unternehmen.

Übersicht

Was ist die Forschungszulage?

Die Forschungszulage zählt heute zu den bedeutendsten Instrumenten zur Finanzierung von Innovations- und Entwicklungsprojekten. Sie ermöglicht Unternehmen eine Förderung von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr – ein strategischer Vorteil gegenüber Marktteilnehmern, die dieses Potenzial noch nicht nutzen. Zudem kann die Forschungszulage für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden – einzigartig in der Welt der Förderinstrumente.

Das Wichtigste zur Forschungszulage

Mit dem Forschungszulagengesetz vom 1. Januar 2020 wurde ein wirkungsvolles Instrument geschaffen, das die Innovationskraft Deutschlands gezielt stärkt, indem es Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsprojekte fördert. Seither können Personalkosten und Ausgaben für Auftragsforschung steuerlich begünstigt werden. Das am 28. März 2024 in Kraft getretene Wachstumschancengesetz brachte weitere Verbesserungen mit sich und erweiterte die Förderung zusätzlich auf Anschaffungs- und Herstellungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird darüber hinaus ab Januar 2026 auch eine Gemein-& Betriebskostenpauschale in Höhe von 20% gefördert.

Unsere Arbeit stützt sich auf langjährige Erfahrung und eine klare Zielsetzung: Wir helfen Ihnen, das volle Förderpotenzial auszuschöpfen und sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation revisionssicher ist. Unser Anspruch auf höchste Qualität und das tiefgehende Verständnis Ihrer Bedürfnisse macht Ayming Deutschland zu Ihrem zuverlässigen Partner auf dem Weg zur Forschungszulage – mit einem engagierten Team, das Tag für Tag das Beste für Sie herausholt.

 

Forschungszulage beantragen: Ayming und Kunden im Gespräch.

Fakten

Auf den Punkt gebracht

Die Forschungszulage stärkt Innovation in Unternehmen – und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland. Sie schafft finanzielle Entlastung und strategische Planungssicherheit für Entwicklungsprojekte.

Bis zu 4,2 Mio. Euro pro Jahr

Das steuerliche Investitionssofortprogramm bringt eine Erhöhung der maximalen Förderung pro Wirtschaftsjahr mit sich. Ab dem 1.1.2026 können Großunternehmen bis zu 3 Millionen Euro und KMUs bis zu 4,2 Million Euro pro Wirtschaftsjahr erhalten.

Bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragbar

Die Forschungszulage ist bis zu vier Jahre rückwirkend und drei Jahre in die Zukunft beantragbar.

Themen- & branchenoffen

Förderberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, deren Entwicklungsprojekte die FuE-Kriterien erfüllen. Die Forschungszulage ist themen- und branchenoffen.

Verrechnung mit der Steuerschuld

Die Forschungszulage wird über die Einkommens- oder Körperschaftssteuer verrechnet. Liegt die Förderung über der Steuerschuld, erfolgt eine direkte Steuerstattung.

Wir sind Ihr Partner

Mit 40 Jahren Erfahrung unterstützt Ayming Sie bei der Beantragung Ihrer F&E-Förderung. Transparenz und Fairness gehören zu unseren Werten, daher arbeiten wir mit einer rein erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar für unsere erbrachte Leistung.

Durch unser umfassendes Know-How wissen wir genau, worauf es bei der Beantragung ankommt. So können wir eine effiziente Antragserstellung gewährleisten, damit Ihr Projekt die maximale Bewilligung erhält.

Unser Service geht hierbei weit über die reine Beantragung der Forschungszulage hinaus. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Antragserstellung bis hin zu möglichen Prüfungen durch Behörden oder Wirtschaftsprüfer. Wir sind heute und in Zukunft an Ihrer Seite.

Unsere lokalen Erfolge bei der Forschungszulage

über 600

aktive Kunden

über 900

erfolgreiche Anträge

über 40

lokale F&E Experten

Häufige Fragen

Begünstigt sind FuE-Vorhaben aus den folgenden Kategorien:

  • Grundlagenforschung: experimentelle oder theoretische Arbeiten, die in erster Linie dem Erwerb neuen Grundlagenwissens ohne erkennbare direkte kommerzielle Anwendungsmöglichkeiten dienen;
  • industrielle Forschung: planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder wesentliche Verbesserungen bei bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen. Hierzu zählen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und unter Umständen auch der Bau von Prototypen in einer Laborumgebung oder in einer Umgebung mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen wie auch von Pilotlinien, wenn die für die industrielle Forschung und insbesondere die Validierung von technologischen Grundlagen notwendig ist;
  • experimentelle Entwicklung: Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer, wirtschaftlicher & sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Dazu zählen zum Beispiel auch Tätigkeiten zur Konzeption, Planung und Dokumentation neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Die Antragstellung ist zu jeder Zeit möglich. Sie können ihren Antrag auf die steuerliche Forschungsförderung vor, während oder nach Abschluss ihres FuE-Vorhabens stellen. Anträge können bis zu vier Jahre rückwirkend nach dem Wirtschaftsjahr beantragt werden in dem förderfähiger Aufwand entstanden ist.

Diese Einschätzung hören wir häufig. In der Praxis zeigt sich jedoch: Viele Unternehmen sind innovativer, als sie denken. Die steuerliche Forschungsförderung unterstützt Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche in ihren Forschungsaktivitäten. Wichtige Voraussetzungen die ein FuE-Vorhaben erfüllen, sind:

  • Abzielen auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse
  • Das Vorhaben sollte originär sein & einem Plan folgen, sowie budgetierbar sein
  • Es müssen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis bestehen
  • Es gibt Möglichkeiten zur Reproduzierbarkeit/Übertragung

Kontaktieren Sie uns und wir eruieren gemeinsam mit Ihnen ob ihre Projekte den Kriterien der Forschungszulage entsprechen.

Die Forschungszulage wird nicht ausgezahlt im klassischen Fördermittelsinn. Die Antragstellung beim lokalen Finanzamt via ELSTER-Portal ist jährlich bis zu vier Jahre nach jedem Wirtschaftsjahr, in dem förderfähiger Aufwand enstanden ist möglich zur:

  • Reduzierung der Einkommens- oder Körperschaftssteuer-Vorauszahlung für den letzten noch nicht veranlagten Zeitraum auf höchsten 0 Euro, oder
  • Verrechnung mit der Ertragssteuerschuld, oder
  • Steuererstattung, falls die Forschungszulage höher als die Steuerschuld ist.

Es gibt keine Begrenzung bei der Anzahl der Anträge auf Bescheinigung, die ein Unternehmen pro Jahr stellen darf. Allerdings dürfen die Mittel nur einmal pro Wirtschaftsjahr abgerufen werden.

Ein wesentliches Merkmal von Forschung und Entwicklung ist das Vorliegen von wissenschaftlichen und/oder technischen Unsicherheiten in Bezug auf das Endergebnis. Daher ist der erfolglose Abschluss oder Abbruch eines Projekts kein Ausschlusskriterium. Sofern ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt, ist die Bescheinigung unabhängig von Verzögerungen, Abbruch oder Misserfolg, der Arbeiten.

Sollten sich allerdings die beantragten Sachverhalte im Laufe des FuE-Vorhabends ändern, muss eine neue Bescheinigung beantragt werden. Sollte ein Vorhaben abgebrochen werden, können nur die förderfähigen Aufwendungen geltend gemacht werden, die vor dem Abbruch angefallen sind.

Kundenerfolge

Kundenerfolge

Lesen Sie hier nach, wie wir unsere Kunden erfolgreich zu Ihrer Forschungszulage geführt haben.

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