Die Bundesregierung hat mit dem „Investitionsbooster“ im Juli 2025 wichtige Neuerungen für die steuerliche Forschungszulage (FZul) beschlossen. Seit dem 1. Januar 2026 greifen diese Änderungen und schaffen spürbare Vorteile für Antragsteller.
Erhöhung der Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro seit dem Jahr 01.01.2026
Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage für förderfähige Forschungs- und Entwicklungs-Ausgaben. Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten steigt von aktuell 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro jährlich pro Unternehmensverbund.
Die Entwicklung der Bemessungsgrundlage seit Start der Forschungszulage
- 01.01.2020 – 30.06.2020: 2 Mio. Euro
- 01.07.2020 – 27.03.2024: 4 Mio. Euro
- 28.03.2024 – 31.12.2025: 10 Mio. Euro
- ab 01.01.2026: 12 Mio. Euro
Für Großunternehmen bedeutet das eine potenzielle Steigerung der maximalen Forschungszulage von 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro pro Jahr pro Unternehmensverbund. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine maximale Forschungszulage in Hohe 4,2 Millionen Euro erhalten.
Gemeinkostenpauschale in Höhe von 20%
Eine weitere Neuerung ist die Einführung einer Pauschale für Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten. Ab 2026 können Unternehmen für Projekte, die nach dem 31. Dezember 2025 gestartet sind, einen pauschalen Betrag in Höhe von 20% der übrigen förderfähigen Aufwendungen geltend machen. Für diese Pauschale ist kein gesonderter Nachweis erforderlich.
Für ein Großunternehmen mit 500.000 Euro förderfähigen Personalkosten bedeutet dies automatisch zusätzliche 100.000 Euro Bemessungsgrundlage ohne separaten Nachweis. Bei 25 Prozent Fördersatz resultiert daraus eine zusätzliche Zulage von 25.000 Euro.
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fällt der Vorteil noch größer aus: Ein KMU mit denselben 500.000 Euro förderfähigen Personalkosten erhält ebenfalls 100.000 Euro. Dank des erhöhten Fördersatzes von 35 Prozent für KMU (25 Prozent Regelsatz plus 10 Prozent KMU-Bonus) ergibt sich daraus eine zusätzliche Zulage von 35.000 Euro.
Anpassung des kalkulatorischen Stundensatzes
Der maximale Stundensatz für die Eigenleistung von Einzelunternehmern sowie Gesellschaftern von Personengesellschaften wird von 70 € auf 100 € angehoben. Die Regelung berücksichtigt, dass diese Personengruppen ihre Arbeitsleistung in FuE-Projekten regelmäßig nicht über ein lohnsteuerpflichtiges Gehalt, sondern über den Unternehmensgewinn bzw. vertragliche Tätigkeitsvergütungen abbilden. Der erhöhte Pauschalsatz trägt diesem unternehmerischen Einsatz nun besser Rechnung.
Fortbestand bewährter Strukturen
Neben den Neuerungen bleiben wichtige Grundpfeiler der Forschungszulage bestehen:
Universeller Förderanspruch: Die Forschungszulage steht weiterhin allen Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform oder Branche zu.
Rückwirkende Antragstellung: Unternehmen können Projekte bis zu vier Jahre rückwirkend zur Förderung anmelden.
Bescheinigungsverfahren durch die BSFZ: Das zweistufige Verfahren mit Bescheinigung der FuE-Eigenschaft durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und anschließendem Antrag auf Festsetzung beim Finanzamt bleibt bestehen.
Strategische Implikationen für Unternehmen
Die Neuregelungen bieten Anlass, die eigene FuE-Strategie zu überprüfen:
Überprüfung der FuE-Systematik: Identifizieren und dokumentieren Sie alle förderfähigen Projekte und stellen Sie sicher, dass Ihre Projektstrukturen den Anforderungen der BSFZ entsprechen.
Rückwirkende Prüfung: Analysieren Sie Ihre FuE-Aktivitäten der vergangenen vier Jahre auf mögliche Nachholpotenziale.
Fazit
Die Neuerungen im Forschungszulagengesetz ab 2026 stellen eine wesentliche Verbesserung der FuE-Förderung in Deutschland dar. Für Unternehmen, die Forschung und Entwicklung machen, ergeben sich daraus konkrete finanzielle Vorteile, die je nach Projektvolumen und Unternehmensstruktur beträchtliche Summen erreichen können.
Um diese Chancen optimal zu nutzen, ist eine strategische Planung und professionelle Umsetzung unerlässlich. Entscheider sollten jetzt die Weichen stellen, um von diesen Verbesserungen maximal zu profitieren und die Innovationskraft Ihres Unternehmens nachhaltig zu stärken.
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