Zurück zu Expertise

Forschungszulage

Nutzen Sie die staatliche Forschungszulage, die bis zu vier Jahre rückwirkend für Ihre Innovationen gilt. Sichern Sie sich mit unserer Expertise das Maximum Ihrer Förderung – transparent, erfolgsbasiert und partnerschaftlich.

Mehr erfahren


Zurück zu Expertise

Fördermittel

Unser Förderteam stimmt Ihre strategischen Ziele mit den passenden Fördermöglichkeiten ab, um Wachstum und Transformation voranzutreiben. Profitieren Sie von Erfahrung, Expertise und einem Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

Mehr erfahren


Zurück zu Expertise

Internationale Steuerberatung

Gemeinsam optimieren wir Ihre internationale Steuerstrategie. Gemeinsam erschließen wir neue finanzielle Spielräume, minimieren Risiken und stärken Ihr Wachstum über Grenzen hinweg.

Mehr erfahren


Forschungszulage

Forschungszulage: Sichern Sie sich den maximalen Anspruch.

Eine steuerliche Förderung für KMU und große Unternehmen, die in Innovationen investieren. Wir verhelfen Ihrem Unternehmen zum Erfolg:

✓ Zulagen in voller Höhe: Bis zu 4,2 Mio. Euro / Jahr
✓ Ohne Risiko: Arbeit auf Erfolgsbasis
✓ Jahrzehntelange Expertise: Reibungsloser Ablauf

Unsere Erfolge bei der Forschungszulage in Deutschland

über 600

aktive Kunden

über 900

erfolgreiche Anträge

97 %

Erfolgsquote

Bekannt aus

Kundenerfolge

Echte Beispiele aus der Praxis: So hoch sind die Fördersummen der Forschungszulage für unsere Kunden.

110.000 Euro

Forschungszulagen-Förderung über 4 Jahre für ein KI-gestütztes Touren- und Auftragsabwicklung-Tool gesichert.

SIGN+DESIGN, Werbeagentur

70.000 Euro

Staatliche Innovationsförderung über 3 Jahre für eine SaaS-Plattform für Unternehmen gesichert.

Innoloft, IT-Branche

40.000 Euro

FuE-Förderung innerhalb von 2 Jahren für eine digitale Schuhgrößen-Beratung gesichert.

mySHOEFITTER - Logo

mySHOEFITTER, Online-Handel

Erhalten Sie einen Überblick zur Forschungszulage und wie Ayming Sie beim Antrag unterstützen kann.

Jetzt Gratis-Whitepaper herunterladen

Übersicht

Was ist die Forschungszulage?

Seit 2020 können sich Unternehmen in Deutschland Ihre Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich erstatten lassen. Der Staat fördert dabei im Rahmen des Forschungszulagengesetzes Ihre Projekte mit bis zu 35 % Rückzahlung Ihrer förderfähigen Kosten – bis zu vier Jahre rückwirkend.

Kommt die Forschungszulage des FZulG für Ihr Unternehmen in Frage?

Viele Unternehmen, mit denen wir sprechen, glauben, dass ihre Investitionen in FuE nicht förderberechtigt sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass deutlich mehr Investitionen förderfähig sind. Deswegen finden Sie in unserer Broschüre alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Beantragung der staatlichen Förderung für Ihr Unternehmen.

Ihr Unternehmen gehört zum innovativen Mittelstand? Sicherlich investieren Sie, wie viele andere Unternehmen in Ihrer Region und Branche, hohe Beträge für Entwicklungsaktivitäten, um innovative Produkte und Verfahren hervorzubringen. Damit tragen Sie entscheidend zu Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und technologischer Marktführerschaft bei. Endlich wird das auch in Deutschland – wie bereits seit Jahrzehnten in vielen anderen führenden Industrieländern – belohnt.

Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Das bedeutet, Großunternehmen können pro Jahr bis zu 3.000.000 Euro / Jahr und KMU bis zu 4.200.000 Euro / Jahr vom Bund für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bekommen. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personalkosten und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird darüber hinaus ab Januar 2026 auch eine Gemein-& Betriebskostenpauschale in Höhe von 20% gefördert.

Die Forschungszulage muss beantragt werden. Hier haben wir von Ayming mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Beantragung und Begleitung von steuerlichen Forschungsförderungen weltweit. Wir wissen genau, welche Aktivitäten im Rahmen von nationalen, EU- und internationalen Verordnungen förderfähig sind sowie der erforderlichen Begutachtung und Prüfung standhalten.

Wie Sie Forschungszulage beantragen – mit Ayming

  • Analyse Ihrer FuE-Aktivitäten und Innovationen auf Förderfähigkeit
  • Bündelung Ihrer FuE-Aktivitäten zu förderfähigen Projekten
  • Aufbau eines Nachweissystems der FuE-Personalkosten
  • Begleitung, Kontrolle und Monitoring Ihrer FuE-Aktivitäten
  • Beantragung und Sicherstellung Ihrer Forschungszulage

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Wir garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung und arbeiten mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar für unsere erbrachten Leistungen.

Sie wollen die Beantragung Ihrer Forschungszulage von Anfang an professionell angehen? Wir zeigen Ihnen, wir Sie auf jedem Schritt des Weges begleiten können und Sie so Ihren Vorsprung halten. Laden Sie unser Whitepaper herunter und investieren Sie noch heute in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Die Bearbeitung unserer Förderanträge gestaltete sich durch die umfassende Beratung und operative Unterstützung seitens Ayming nicht nur erheblich einfacher, sondern auch deutlich effizienter.
Schindler & Wagner GmbH & Co. KG

Sichern Sie sich die maximale Förderhöhe von bis zu 4,2 Mio. Euro/Jahr – mit Ayming.

Jetzt Gratis-Whitepaper herunterladen

Wir sind Ihr Partner

Null Risiko für Sie – Vergütung nur bei Erfolg

Mit Ayming gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Unsere Vergütung ist erfolgsbasiert: Erst wenn Ihre Forschungszulage bewilligt wird, berechnen wir ein prozentuales Honorar für unsere Leistung. Keine Vorauszahlungen. Keine versteckten Kosten. Unser Anspruch ist klar: Wir verdienen nur dann, wenn Sie profitieren.

40 Jahre Erfahrung – maximale Sicherheit für Ihren Antrag

Seit über vier Jahrzehnten begleiten wir Unternehmen erfolgreich bei komplexen Förder- und Steuerprozessen. Dieses umfassende Know-how setzen wir gezielt ein, um Ihre F&E-Projekte sauber, effizient und prüfungssicher aufzubereiten. Das Ergebnis: höhere Bewilligungschancen, weniger Rückfragen und eine maximale Förderhöhe für Ihr Projekt.

Ganzheitlich begleitet – Antrag, Prüfung und darüber hinaus

Unser Service geht weit über die reine Beantragung der Forschungszulage hinaus. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, das heißt, von der inhaltlichen Ausarbeitung über die Einreichung bis hin zur Kommunikation mit Behörden oder Wirtschaftsprüfern. Auch bei Rückfragen oder Prüfungen stehen wir an Ihrer Seite. Heute, morgen und in Zukunft.

Unsere Mehrwerte

Alle Mitarbeitenden unseres Beratungsteams sind ausgebildete Experten ihrer Fachrichtung. So gewährleisten wir tiefgreifendes Branchenwissen, um Ihre Projekte bestmöglich begleiten zu können.

Von umweltfreundlicher Mobilität bis hin zu ressourcenschonendem Arbeiten – Nachhaltigkeit steht bei allen unseren Entscheidungen an erster Stelle. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und eine integre Unternehmensführung mit Nulltoleranz gegenüber Korruption.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sind heute sowie in Zukunft an Ihrer Seite.

Wir operieren global, um Ihnen lokal zur Seite zu stehen. Mit Standorten in 14 Länder stehen unsere Expertenteams international an Ihrer Seite. Nutzen Sie Synergien und beantragen Sie die Forschungszulage länder- und standortübergreifend.

Transparenz und Fairness gehören zu unseren Werten, daher arbeiten wir mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar unserer erbrachten Leistungen.

Alle Mitarbeitenden unseres Beratungsteams sind ausgebildete Experten ihrer Fachrichtung. So gewährleisten wir tiefgreifendes Branchenwissen, um Ihre Projekte bestmöglich begleiten zu können.

Von umweltfreundlicher Mobilität bis hin zu ressourcenschonendem Arbeiten – Nachhaltigkeit steht bei allen unseren Entscheidungen an erster Stelle. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und eine integre Unternehmensführung mit Nulltoleranz gegenüber Korruption.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sind heute sowie in Zukunft an Ihrer Seite.

Wir operieren global, um Ihnen lokal zur Seite zu stehen. Mit Standorten in 14 Länder stehen unsere Expertenteams international an Ihrer Seite. Nutzen Sie Synergien und beantragen Sie die Forschungszulage länder- und standortübergreifend.

Transparenz und Fairness gehören zu unseren Werten, daher arbeiten wir mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar unserer erbrachten Leistungen.

Jetzt Gratis-Whitepaper zur Forschungszulage herunterladen

Häufige Fragen

Die Forschungszulage ist nicht branchengebunden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderberechtigt.

Hier gibt es ebenfalls keine Einschränkungen. Die Förderberechtigung gilt sowohl für Start-ups als auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Konzerne.

Die Forschungszulage fördert alle Projekte zur Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Forschung. Wichtig ist hierbei die Neuartigkeit, auch Prozessoptimierungen können darunter fallen.

Mit der Forschungszulage können Sie bis zu 35% Ihrer förderfähigen Kosten erstatten lassen, für KMU bedeutet das bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und für Großunternehmen bis zu 3 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. In beiden Fällen können Sie Ihre Kosten bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen. Dabei gilt als anrechenbar:

  • 100% der Personal- und Lohnnebenkosten für Produkt- und Prozessentwicklung
  • 70% der Fremdaufträge für Forschung und Entwicklung (nur in EU & EWR)
  • Abschreibungen von beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgütern
  • Projektbezogene Gemein- & Betriebskosten in Höhe von 20%

Die maximale Förderhöhe pro Wirtschaftsjahr beträgt für KMU 4,2 Mio. Euro und für Großunternehmen bis zu 3 Mio. Euro.

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro erhöht. Für KMU erhöht sich dadurch die maximale Erstattung auf 4,2 Mio. Euro und für Großunternehmen auf 3 Mio. Euro. Außerdem sind dann auch projektbezogene Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten zu 20% anrechenbar.

Haben Sie ein interessantes Projekt im Sinn? Lassen Sie uns darüber sprechen

Wir sind bereit, Ihre Herausforderungen anzunehmen. Sprechen Sie noch heute mit einem unserer Expertinnen und Experten über Ihre Projekte.

Kontaktieren Sie uns