Unsere Erfolge bei der Forschungszulage in Deutschland
aktive Kunden
erfolgreiche Anträge
Erfolgsquote
Bekannt aus
Kundenerfolge
Echte Beispiele aus der Praxis: So hoch sind die Fördersummen der Forschungszulage für unsere Kunden.
110.000 Euro
Forschungszulagen-Förderung über 4 Jahre für ein KI-gestütztes Touren- und Auftragsabwicklung-Tool gesichert.
SIGN+DESIGN, Werbeagentur
70.000 Euro
Staatliche Innovationsförderung über 3 Jahre für eine SaaS-Plattform für Unternehmen gesichert.
Innoloft, IT-Branche
40.000 Euro
FuE-Förderung innerhalb von 2 Jahren für eine digitale Schuhgrößen-Beratung gesichert.
mySHOEFITTER, Online-Handel
Übersicht
Was ist die Forschungszulage?
Seit 2020 können sich Unternehmen in Deutschland Ihre Forschungs- und Entwicklungskosten steuerlich erstatten lassen. Der Staat fördert dabei im Rahmen des Forschungszulagengesetzes Ihre Projekte mit bis zu 35 % Rückzahlung Ihrer förderfähigen Kosten – bis zu vier Jahre rückwirkend.
Kommt die Forschungszulage des FZulG für Ihr Unternehmen in Frage?
Viele Unternehmen, mit denen wir sprechen, glauben, dass ihre Investitionen in FuE nicht förderberechtigt sind. Unsere Erfahrung zeigt, dass deutlich mehr Investitionen förderfähig sind. Deswegen finden Sie in unserer Broschüre alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Beantragung der staatlichen Förderung für Ihr Unternehmen.
Ihr Unternehmen gehört zum innovativen Mittelstand? Sicherlich investieren Sie, wie viele andere Unternehmen in Ihrer Region und Branche, hohe Beträge für Entwicklungsaktivitäten, um innovative Produkte und Verfahren hervorzubringen. Damit tragen Sie entscheidend zu Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und technologischer Marktführerschaft bei. Endlich wird das auch in Deutschland – wie bereits seit Jahrzehnten in vielen anderen führenden Industrieländern – belohnt.
Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Das bedeutet, Großunternehmen können pro Jahr bis zu 3.000.000 Euro / Jahr und KMU bis zu 4.200.000 Euro / Jahr vom Bund für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bekommen. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personalkosten und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird darüber hinaus ab Januar 2026 auch eine Gemein-& Betriebskostenpauschale in Höhe von 20% gefördert.
Die Forschungszulage muss beantragt werden. Hier haben wir von Ayming mehr als 40 Jahre Erfahrung in der Beantragung und Begleitung von steuerlichen Forschungsförderungen weltweit. Wir wissen genau, welche Aktivitäten im Rahmen von nationalen, EU- und internationalen Verordnungen förderfähig sind sowie der erforderlichen Begutachtung und Prüfung standhalten.
Wie Sie Forschungszulage beantragen – mit Ayming
- Analyse Ihrer FuE-Aktivitäten und Innovationen auf Förderfähigkeit
- Bündelung Ihrer FuE-Aktivitäten zu förderfähigen Projekten
- Aufbau eines Nachweissystems der FuE-Personalkosten
- Begleitung, Kontrolle und Monitoring Ihrer FuE-Aktivitäten
- Beantragung und Sicherstellung Ihrer Forschungszulage
Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Wir garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung und arbeiten mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar für unsere erbrachten Leistungen.
Sie wollen die Beantragung Ihrer Forschungszulage von Anfang an professionell angehen? Wir zeigen Ihnen, wir Sie auf jedem Schritt des Weges begleiten können und Sie so Ihren Vorsprung halten. Laden Sie unser Whitepaper herunter und investieren Sie noch heute in die Zukunft Ihres Unternehmens.
Wir sind Ihr Partner
Null Risiko für Sie – Vergütung nur bei Erfolg
Mit Ayming gehen Sie kein finanzielles Risiko ein. Unsere Vergütung ist erfolgsbasiert: Erst wenn Ihre Forschungszulage bewilligt wird, berechnen wir ein prozentuales Honorar für unsere Leistung. Keine Vorauszahlungen. Keine versteckten Kosten. Unser Anspruch ist klar: Wir verdienen nur dann, wenn Sie profitieren.
40 Jahre Erfahrung – maximale Sicherheit für Ihren Antrag
Seit über vier Jahrzehnten begleiten wir Unternehmen erfolgreich bei komplexen Förder- und Steuerprozessen. Dieses umfassende Know-how setzen wir gezielt ein, um Ihre F&E-Projekte sauber, effizient und prüfungssicher aufzubereiten. Das Ergebnis: höhere Bewilligungschancen, weniger Rückfragen und eine maximale Förderhöhe für Ihr Projekt.
Ganzheitlich begleitet – Antrag, Prüfung und darüber hinaus
Unser Service geht weit über die reine Beantragung der Forschungszulage hinaus. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, das heißt, von der inhaltlichen Ausarbeitung über die Einreichung bis hin zur Kommunikation mit Behörden oder Wirtschaftsprüfern. Auch bei Rückfragen oder Prüfungen stehen wir an Ihrer Seite. Heute, morgen und in Zukunft.
Unsere Mehrwerte
Alle Mitarbeitenden unseres Beratungsteams sind ausgebildete Experten ihrer Fachrichtung. So gewährleisten wir tiefgreifendes Branchenwissen, um Ihre Projekte bestmöglich begleiten zu können.
Von umweltfreundlicher Mobilität bis hin zu ressourcenschonendem Arbeiten – Nachhaltigkeit steht bei allen unseren Entscheidungen an erster Stelle. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und eine integre Unternehmensführung mit Nulltoleranz gegenüber Korruption.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sind heute sowie in Zukunft an Ihrer Seite.
Wir operieren global, um Ihnen lokal zur Seite zu stehen. Mit Standorten in 14 Länder stehen unsere Expertenteams international an Ihrer Seite. Nutzen Sie Synergien und beantragen Sie die Forschungszulage länder- und standortübergreifend.
Transparenz und Fairness gehören zu unseren Werten, daher arbeiten wir mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar unserer erbrachten Leistungen.
Alle Mitarbeitenden unseres Beratungsteams sind ausgebildete Experten ihrer Fachrichtung. So gewährleisten wir tiefgreifendes Branchenwissen, um Ihre Projekte bestmöglich begleiten zu können.
Von umweltfreundlicher Mobilität bis hin zu ressourcenschonendem Arbeiten – Nachhaltigkeit steht bei allen unseren Entscheidungen an erster Stelle. Gleichzeitig legen wir großen Wert auf soziale Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden und eine integre Unternehmensführung mit Nulltoleranz gegenüber Korruption.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess und sind heute sowie in Zukunft an Ihrer Seite.
Wir operieren global, um Ihnen lokal zur Seite zu stehen. Mit Standorten in 14 Länder stehen unsere Expertenteams international an Ihrer Seite. Nutzen Sie Synergien und beantragen Sie die Forschungszulage länder- und standortübergreifend.
Transparenz und Fairness gehören zu unseren Werten, daher arbeiten wir mit einer erfolgsbasierten Vergütung. Nur bei positivem Bewilligungsbescheid berechnen wir ein prozentuales Honorar unserer erbrachten Leistungen.
Jetzt Gratis-Whitepaper zur Forschungszulage herunterladen
Häufige Fragen
Die Forschungszulage ist nicht branchengebunden. Alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen sind förderberechtigt.
Hier gibt es ebenfalls keine Einschränkungen. Die Förderberechtigung gilt sowohl für Start-ups als auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Konzerne.
Die Forschungszulage fördert alle Projekte zur Grundlagenforschung, industrielle Forschung sowie experimentelle Forschung. Wichtig ist hierbei die Neuartigkeit, auch Prozessoptimierungen können darunter fallen.
Mit der Forschungszulage können Sie bis zu 35% Ihrer förderfähigen Kosten erstatten lassen, für KMU bedeutet das bis zu 4,2 Mio. € pro Wirtschaftsjahr und für Großunternehmen bis zu 3 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. In beiden Fällen können Sie Ihre Kosten bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen. Dabei gilt als anrechenbar:
- 100% der Personal- und Lohnnebenkosten für Produkt- und Prozessentwicklung
- 70% der Fremdaufträge für Forschung und Entwicklung (nur in EU & EWR)
- Abschreibungen von beweglichen und abnutzbaren Wirtschaftsgütern
- Projektbezogene Gemein- & Betriebskosten in Höhe von 20%
Die maximale Förderhöhe pro Wirtschaftsjahr beträgt für KMU 4,2 Mio. Euro und für Großunternehmen bis zu 3 Mio. Euro.
Ab dem 1. Januar 2026 wird die Bemessungsgrundlage auf 12 Mio. Euro erhöht. Für KMU erhöht sich dadurch die maximale Erstattung auf 4,2 Mio. Euro und für Großunternehmen auf 3 Mio. Euro. Außerdem sind dann auch projektbezogene Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten zu 20% anrechenbar.