Seit dem 7. Juli 2026 können vorübergehend keine neuen Anträge für Zuschüsse im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand, kurz ZIM, eingereicht werden. Für viele Unternehmen kommt diese Nachricht zu einem ungünstigen Zeitpunkt: Entwicklungsprojekte wurden vorbereitet, Kooperationen geplant und möglicherweise bereits Antragsunterlagen erstellt.
Der Antragsstopp bedeutet jedoch nicht, dass Innovationsprojekte grundsätzlich ohne Förderung umgesetzt werden müssen. Abhängig vom Vorhaben kann insbesondere die steuerliche Forschungszulage eine attraktive Alternative zur ZIM-Förderung sein.
Sie ersetzt ZIM zwar nicht in jedem Fall vollständig. Gerade bei eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsprojekten bietet sie Unternehmen jedoch die Möglichkeit, einen Teil ihrer bereits entstandenen oder künftig entstehenden Entwicklungskosten zurückzuerhalten.
Inhalt
Was bedeutet der ZIM-Antragsstopp 2026?
Aufgrund begrenzt verfügbarer Haushaltsmittel gilt seit dem 7. Juli 2026 um 12:00 Uhr einen befristeten Antragsstopp im ZIM. Dieser umfasst sämtliche regulären Projektformen sowie Projektskizzen. Ausgenommen sind bestimmte Projekte mit internationalen Partnern im Rahmen noch offener bilateraler oder multilateraler Ausschreibungen.
Wann die reguläre Antragsannahme wieder aufgenommen wird, steht derzeit noch nicht fest. Nach Angaben des Programms soll darüber in Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln für 2027 und die Folgejahre entschieden werden.
Besonders relevant ist der Stopp für Unternehmen, die einen neuen ZIM-Antrag vorbereitet, aber noch nicht eingereicht haben. Denn ein ZIM-Projekt kann grundsätzlich erst nach dem bestätigten Eingang des Antrags beim zuständigen Projektträger begonnen werden. Ein Projektstart nach dem Antragseingang, aber vor der Bewilligung, erfolgt auf eigenes finanzielles Risiko.
Unternehmen stehen daher vor der Frage, ob sie ihr Innovationsprojekt verschieben, ohne Förderung beginnen oder eine alternative Fördermöglichkeit prüfen sollen.
Welche Alternativen zur ZIM-Förderung gibt es?
Welche Förderung infrage kommt, hängt unter anderem vom Innovationsgrad, vom Projektgegenstand, vom Standort, von der Unternehmensgröße und von möglichen Kooperationspartnern ab.
Neben themenspezifischen Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene ist vor allem die Forschungszulage für viele Unternehmen eine relevante Alternative. Sie ist technologie- und branchenoffen und kann von Unternehmen unterschiedlicher Größen genutzt werden.
Im Gegensatz zu einem klassischen Zuschussprogramm ist die Forschungszulage eine steuerliche Förderung. Sie ist gesetzlich verankert und nicht in gleicher Weise von einem begrenzten Fördertopf oder einzelnen Förderaufrufen abhängig wie ZIM.
Kann die Forschungszulage ZIM ersetzen?
Die Forschungszulage kann eine Alternative zu ZIM sein, ist jedoch kein vollständiger Ersatz für das Programm.
ZIM richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen und fördert klar abgegrenzte Forschungs- und Entwicklungsprojekte als direkten Zuschuss. Dazu gehören neben Einzelprojekten auch Kooperationen zwischen Unternehmen sowie gemeinsame Vorhaben mit Forschungseinrichtungen.
Die Forschungszulage verfolgt eine andere Förderlogik. Sie steht grundsätzlich allen in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen offen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Unternehmensgröße. Förderfähig können Vorhaben aus den Bereichen Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sein.
Ein wesentlicher Unterschied liegt außerdem im Zeitpunkt der Beantragung. Während bei ZIM der Antrag vor dem Projektbeginn eingereicht werden muss, kann die Bescheinigung für die Forschungszulage vor Beginn, während der Durchführung oder nach Abschluss eines Vorhabens beantragt werden. Die Beantragung ist grundsätzlich bis zu vier Jahre nach dem Wirtschaftsjahr möglich, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind.
Damit ist die Forschungszulage besonders interessant für Unternehmen, die:
- kurzfristig mit einem Entwicklungsprojekt beginnen möchten,
- ein Projekt bereits gestartet haben,
- ein Vorhaben zunächst aus eigenen Mitteln finanzieren,
- in den vergangenen Jahren Entwicklungsprojekte durchgeführt haben,
- oder aufgrund des ZIM-Antragsstopps nach einer alternativen Förderung suchen.
ZIM und Forschungszulage im Vergleich
| Kriterium | ZIM | Forschungszulage |
| Förderart | Direkter, nicht rückzahlbarer Zuschuss | Steuerliche Förderung |
| Zielgruppe | Vor allem kleine und mittlere Unternehmen | Unternehmen jeder Größe |
| Themenbindung | Technologie- und branchenoffen | Technologie- und branchenoffen |
| Antragstellung | Vor Projektbeginn | Vor, während oder nach dem Projekt |
| Rückwirkende Beantragung | Grundsätzlich nicht möglich | Bis zu vier Jahre nach dem jeweiligen Wirtschaftsjahr |
| Abhängigkeit von Fördermitteln | Abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln | Gesetzlich verankerter Förderanspruch bei erfüllten Voraussetzungen |
| Förderfähige Projekte | Einzel-, Kooperations- und Netzwerkprojekte | Eigenbetriebliche Vorhaben, Auftragsforschung und Kooperationsvorhaben |
| Auszahlung | Projektbegleitender Zuschuss | Nach Ablauf des jeweiligen Wirtschaftsjahres |
Die Programme unterscheiden sich daher nicht nur hinsichtlich der Förderhöhe. Auch der Zeitpunkt der Antragstellung, die Kostenstruktur und die Anforderungen an das Projekt müssen berücksichtigt werden.
Wie hoch ist die Forschungszulage 2026?
Grundsätzlich beträgt die Forschungszulage 25 Prozent der förderfähigen Bemessungsgrundlage. Kleine und mittlere Unternehmen können eine erhöhte Forschungszulage von insgesamt 35 Prozent beantragen.
Für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen, liegt die maximale jährliche Bemessungsgrundlage bei zwölf Millionen Euro. Damit sind grundsätzlich bis zu drei Millionen Euro Forschungszulage pro Jahr möglich. Für kleine und mittlere Unternehmen kann die maximale Förderung bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr betragen.
Zu den potenziell förderfähigen Aufwendungen gehören insbesondere:
- Arbeitslöhne von Beschäftigten, die in den Projekten tätig sind,
- Eigenleistungen von Einzelunternehmern und bestimmten Gesellschaftern,
- anteilige Kosten für Auftragsforschung innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums,
- projektbezogene Abschreibungen bestimmter beweglicher Wirtschaftsgüter,
- sowie bei Vorhaben mit Beginn ab 2026 eine Pauschale für zusätzliche Gemein- und Betriebskosten.
Für ab 2026 beginnende Vorhaben werden Gemein- und Betriebskosten pauschal mit 20 Prozent der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt.
Die tatsächliche Förderhöhe hängt jedoch immer von den konkreten Projektaktivitäten, den zugeordneten Mitarbeitenden und den nachweisbaren Aufwendungen ab.
Können ZIM und Forschungszulage kombiniert werden?
ZIM und Forschungszulage können grundsätzlich innerhalb einer übergreifenden Förderstrategie berücksichtigt werden. Dieselben Aufwendungen dürfen jedoch nicht doppelt gefördert werden.
Erhält ein Unternehmen beispielsweise bereits einen ZIM-Zuschuss für bestimmte Personalkosten, können diese Kosten nicht noch einmal vollständig in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage aufgenommen werden. Die geförderten Tätigkeiten, Zeiträume und Kosten müssen eindeutig voneinander abgegrenzt und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Eine Kombination kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen mehrere Entwicklungsprojekte durchführt oder ein größeres Vorhaben in unterschiedliche, klar voneinander abgrenzbare Teilprojekte aufgeteilt werden kann.
Was sollten vom ZIM-Antragsstopp betroffene Unternehmen jetzt tun?
Unternehmen sollten zunächst nicht automatisch davon ausgehen, dass ihr Projekt ohne ZIM nicht förderfähig ist. Stattdessen empfiehlt sich eine strukturierte Neubewertung:
1. Projektstatus prüfen
Ist das Projekt noch in Planung, wurde es bereits begonnen oder sind möglicherweise schon in vergangenen Wirtschaftsjahren förderfähige Aufwendungen entstanden?
2. Entwicklungsaktivitäten abgrenzen
Welche konkreten technischen oder wissenschaftlichen Herausforderungen sollen gelöst werden? Worin unterscheidet sich die geplante Lösung vom bisherigen Stand der Technik?
3. Bestehende Unterlagen nutzen
Bereits erstellte Projektbeschreibungen, Zeitpläne, Arbeitspakete und Ressourcenplanungen sollten für die Prüfung der Forschungszulage ausgewertet werden.
4. Förderfähige Kosten ermitteln
Welche Mitarbeitenden sind in welchem Umfang am Projekt beteiligt? Gibt es Aufträge an externe Entwicklungspartner oder projektbezogen eingesetzte Wirtschaftsgüter?
5. Dokumentation frühzeitig aufsetzen
Auch wenn die Forschungszulage rückwirkend beantragt werden kann, sollten Tätigkeiten, Arbeitszeiten, technische Probleme und Entwicklungsfortschritte möglichst von Beginn an nachvollziehbar dokumentiert werden.
Fazit: Innovationsprojekte trotz ZIM-Antragsstopp weiterführen
Der ZIM-Antragsstopp stellt viele Unternehmen kurzfristig vor neue Herausforderungen. Entwicklungsprojekte müssen deshalb aber nicht zwangsläufig verschoben oder vollständig ohne Förderung umgesetzt werden.
Die Forschungszulage kann insbesondere für eigenbetriebliche, bereits laufende oder kurzfristig startende Forschungs- und Entwicklungsprojekte eine attraktive Alternative zur ZIM-Förderung sein. Sie ermöglicht eine rückwirkende Beantragung, steht Unternehmen unterschiedlicher Größen offen und kann ab 2026 eine Förderung von bis zu 4,2 Millionen Euro pro Jahr ermöglichen.
Ob die Forschungszulage tatsächlich die beste Alternative ist, muss jedoch immer anhand des konkreten Projekts und seiner Kostenstruktur geprüft werden. Auch andere Förderprogramme oder eine Kombination verschiedener Instrumente können sinnvoll sein.