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Forschungszulage

Nutzen Sie die staatliche Forschungszulage, die bis zu vier Jahre rückwirkend für Ihre Innovationen gilt. Sichern Sie sich mit unserer Expertise das Maximum Ihrer Förderung – transparent, erfolgsbasiert und partnerschaftlich.

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Fördermittel

Unser Förderteam stimmt Ihre strategischen Ziele mit den passenden Fördermöglichkeiten ab, um Wachstum und Transformation voranzutreiben. Profitieren Sie von Erfahrung, Expertise und einem Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

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Internationale Steuerberatung

Gemeinsam optimieren wir Ihre internationale Steuerstrategie. Gemeinsam erschließen wir neue finanzielle Spielräume, minimieren Risiken und stärken Ihr Wachstum über Grenzen hinweg.

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Profitieren Sie mit unserer Hilfe vom Forschungszulagengesetz

Eine steuerliche Förderung für Unternehmen, die in Innovationen investieren. Verhelfen Sie auch Ihrem Unternehmen zum Erfolg!

Kommt die Forschungszulage des FZulG für Ihr Unternehmen in Frage?

Viele Unternehmen, mit denen wir sprechen, glauben, dass ihre Investitionen in FuE nicht förderberechtigt sind! In unserer Broschüre finden Sie alle wichtigen Informationen und Voraussetzungen zur Beantragung der staatlichen Förderung für Ihr Unternehmen.

Ihr Unternehmen gehört zum innovativen Mittelstand? Sicherlich investieren Sie, wie viele andere Unternehmen in Ihrer Region und Branche, hohe Beträge für Entwicklungsaktivitäten, um innovative Produkte und Verfahren hervorzubringen. Damit tragen Sie entscheidend zu Wirtschaftswachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen und technologischer Marktführerschaft bei. Endlich wird das auch in Deutschland  – wie bereits seit Jahrzehnten in vielen anderen führenden Industrieländern – belohnt.

Der Bund hat das Forschungszulagengesetz (FZulG) rückwirkend zum 1. Januar 2020 verabschiedet. Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen pro Jahr bis zu 2,5 Millionen Euro / Jahr bzw. 3,5 Millionen Euro / Jahr für KMU vom Bund für Ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten bekommen kann. Ab dem 01.01.2026 können Großunternehmen bis zu 3 Millionen Euro und KMUs bis zu 4,2 Million Euro pro Wirtschaftsjahr erhalten. Die Innovationsförderung beträgt 35 % Ihrer Personalkosten und Auftragskosten für Forschung und Entwicklung. Mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm wird darüber hinaus ab Januar 2026 auch eine Gemein-& Betriebskostenpauschale in Höhe von 20% gefördert.

Die Forschungszulage muss beantragt werden. Hier haben wir von Ayming 40 Jahre Erfahrung in der Beantragung und Begleitung von steuerlichen Forschungsförderungen weltweit. Wir wissen genau, welche Aktivitäten im Rahmen von nationalen, EU- und internationalen Verordnungen förderfährig sind sowie der erforderlichen Begutachtung und Prüfung standhalten.

In unserer Broschüre finden Sie alle Vorteile des neuen Forschungszulagengesetzes. Wir bringen Ihnen näher, wie Sie Ihren Vorsprung halten können und wie Ayming Sie auf jedem Schritt des Weges begleiten kann.

  • Analyse Ihrer FuE-Aktivitäten und Innovationen auf Förderfähigkeit
  • Bündelung Ihrer FuE-Aktivitäten zu förderfähigen Projekten
  • Aufbau eines Nachweissystems der FuE-Personalkosten
  • Begleitung, Kontrolle und Monitoring Ihrer FuE-Aktivitäten
  • Beantragung und Sicherstellung Ihrer Forschungszulage

Wir arbeiten rein erfolgsabhängig und garantieren eine kontinuierliche Projektbegleitung. Sie wollen die Beantragung Ihrer Forschungszulage von Anfang an professionell angehen?

Holen Sie sich Ihr Exemplar, indem Sie sich hier registrieren und investieren Sie noch heute in die Zukunft Ihres Unternehmens!

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