Die Forschungszulage hat sich für viele Unternehmen zu einem wichtigen Instrument der F&E-Förderung entwickelt. Gleichzeitig wächst das Angebot an Beratungen, die beim Forschungszulage Antrag unterstützen.
Doch Forschungszulage Beratung ist nicht gleich Forschungszulage Beratung.
Die Unterschiede liegen häufig dort, wo sie auf den ersten Blick kaum sichtbar sind: Endet die Unterstützung bereits mit der positiven Bescheinigung der BSFZ? Wer begleitet die Ermittlung der tatsächlich förderfähigen Aufwendungen? Worauf basiert ein erfolgsabhängiges Honorar? Wie werden Projekte im Unternehmen identifiziert und strukturiert? Und steht der Beratungspartner auch dann noch an der Seite des Unternehmens, wenn später Rückfragen oder eine Betriebsprüfung folgen?
Gerade CFOs, Steuerverantwortliche und F&E-Leitungen sollten deshalb nicht ausschließlich Erfolgsquoten oder Honorarsätze vergleichen.
Entscheidend ist das gesamte Beratungsmodell.
In diesem Leitfaden zeigen wir neun Kriterien, anhand derer Unternehmen eine Forschungszulage Beratung in Deutschland bewerten können.
Inhalt
Das Wichtigste auf einen Blick
Bei der Auswahl einer Beratung für die Forschungszulage sollten Unternehmen insbesondere darauf achten,
- ob die Begleitung den gesamten Prozess bis zur Festsetzung der Forschungszulage durch das Finanzamt umfasst,
- auf welcher Grundlage ein erfolgsabhängiges Honorar berechnet wird,
- ob technische F&E-Expertise im Beratungsteam vorhanden ist,
- wie potenziell förderfähige Projekte identifiziert werden,
- ob Entwicklungsaktivitäten fachlich sinnvoll strukturiert und gebündelt werden,
- wie hoch der interne Aufwand für F&E, Finance und Tax tatsächlich ist,
- ob eine nachvollziehbare Dokumentation mit Blick auf spätere Prüfungen aufgebaut wird,
- ob die Beratung Erfahrung mit komplexen Unternehmensstrukturen besitzt,
- und ob Vergütungsmodell und Leistungsumfang transparent definiert sind.
Der niedrigste Honorarsatz ist dabei nicht automatisch das wirtschaftlich beste Angebot. Entscheidend ist, welche Leistungen tatsächlich enthalten sind und auf welchen Betrag sich das Honorar am Ende bezieht.
1. Endet die Beratung bei der BSFZ – oder erst beim Finanzamt?
Eines der wichtigsten Auswahlkriterien ist der tatsächliche Leistungsumfang.
Die Forschungszulage wird in einem zweistufigen Verfahren beantragt.
In der ersten Stufe prüft die BSFZ, ob ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die fachlichen Voraussetzungen eines begünstigten F&E-Vorhabens erfüllt.
Eine positive BSFZ-Bescheinigung ist ein wichtiger Meilenstein.
Sie ist jedoch noch nicht die Festsetzung der Forschungszulage.
Im zweiten Schritt erfolgt der Forschungszulage Antrag bei der Finanzverwaltung. Dort werden unter anderem die geltend gemachten förderfähigen Aufwendungen geprüft und die Forschungszulage festgesetzt.
Unternehmen sollten deshalb bereits vor der Beauftragung konkret fragen:
- Unterstützt die Beratung nur beim BSFZ-Antrag?
- Wird auch die Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen begleitet?
- Wer unterstützt beim Antrag gegenüber der Finanzverwaltung?
- Sind Rückfragen des Finanzamts Teil der Prozessbegleitung?
- Endet die vertraglich vereinbarte Unterstützung mit der positiven BSFZ-Bescheinigung oder mit dem Forschungszulagenbescheid?
Darauf sollten Sie achten
Eine ganzheitliche Prozessbegleitung sollte den Weg von der Projektidentifikation über die technische Bewertung und BSFZ-Bescheinigung bis zur Festsetzung der Forschungszulage berücksichtigen.
Denn die positive Beurteilung eines F&E-Vorhabens beantwortet noch nicht automatisch die Frage, welche Aufwendungen tatsächlich berücksichtigt werden und in welcher Höhe die Forschungszulage festgesetzt wird.
2. Worauf basiert das Erfolgshonorar?
Viele Beratungen zur Forschungszulage arbeiten mit erfolgsabhängigen Vergütungsmodellen.
Das kann für Unternehmen attraktiv sein: Bleibt der definierte Erfolg aus, fällt je nach Modell kein oder nur ein begrenztes Honorar an.
Doch der Begriff „erfolgsabhängig“ allein sagt wenig darüber aus, wie das Honorar tatsächlich berechnet wird.
Ein Beratungshonorar kann beispielsweise an
- eine positive BSFZ-Bescheinigung,
- angegebene oder prognostizierte Projektkosten,
- die ermittelte Bemessungsgrundlage,
- die beantragte Forschungszulage
- oder die tatsächlich vom Finanzamt festgesetzte Forschungszulage
gekoppelt sein.
Diese Unterschiede können wirtschaftlich erheblich sein.
Warum die BSFZ-Bescheinigung allein keine geeignete Honorargrundlage sein muss
Die BSFZ beurteilt die fachliche Förderfähigkeit eines F&E-Vorhabens.
Sie entscheidet damit über die Frage, ob dem Grunde nach ein begünstigtes Forschungs- und Entwicklungsvorhaben vorliegt.
Die BSFZ entscheidet jedoch nicht abschließend über den Umfang der förderfähigen Aufwendungen.
Die tatsächliche Forschungszulage wird im weiteren Verfahren durch das Finanzamt festgesetzt.
Unternehmen sollten deshalb genau prüfen, ob ein Erfolgshonorar bereits auf einer vorgelagerten und möglicherweise höheren Berechnungsgröße basiert.
Ein konkretes Beispiel
Angenommen, ein Entwicklungsprojekt wird von der BSFZ positiv beurteilt.
Das Unternehmen betrachtet intern ein Gesamtprojektbudget von mehreren Millionen Euro. Darin enthalten sind zahlreiche Aufwendungen, die mit dem Entwicklungsprojekt in Verbindung stehen.
Bei der detaillierten Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen für den Antrag beim Finanzamt zeigt sich jedoch, dass nicht sämtliche Projektkosten unmittelbar in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen.
Das kann beispielsweise betreffen:
- Material und Verbrauchsmittel innerhalb des Entwicklungsprojekts,
- Reisekosten,
- externe Dienstleistungen, die keine begünstigte Auftragsforschung darstellen,
- Marketing- und Markteinführungsaktivitäten,
- vertriebliche Tätigkeiten,
- administrative Tätigkeiten,
- Wartungs- und Reparaturarbeiten,
- Transport- oder Lagerungstätigkeiten,
- Arbeitszeiten von Mitarbeitenden, die auf Routineaufgaben oder organisatorische Tätigkeiten außerhalb der eigentlichen F&E-Arbeit entfallen.
Diese Kosten können Teil des Gesamtbudgets eines Entwicklungsprojekts sein. Sie gehören aber nicht allein deshalb automatisch zu den unmittelbar förderfähigen Aufwendungen nach dem Forschungszulagengesetz.
Für nach dem 31. Dezember 2025 begonnene F&E-Vorhaben werden zusätzliche Gemein- und sonstige Betriebskosten über eine gesetzliche Pauschale berücksichtigt. Auch dadurch wird jedoch nicht jede einzelne Projektkostenposition unmittelbar zu einem förderfähigen Aufwand.
Die vom Finanzamt berücksichtigte Bemessungsgrundlage und damit die tatsächlich festgesetzte Forschungszulage können deshalb von früher betrachteten Projektbudgets oder Kostengrößen abweichen.
Wird das Beratungshonorar auf Basis einer vorgelagerten oder höheren Größe berechnet, kann das Unternehmen ein Honorar für einen wirtschaftlichen Vorteil zahlen, den es in dieser Höhe tatsächlich nicht erhält.
Unsere Empfehlung
Prüfen Sie, ob ein erfolgsabhängiges Honorar auf der tatsächlich festgesetzten Forschungszulage gemäß Forschungszulagenbescheid basiert.
Ebenso wichtig: Das Honorar sollte nicht lediglich als Prozentsatz der Projektkosten oder der Bemessungsgrundlage betrachtet werden.
Die Bemessungsgrundlage ist nicht mit dem tatsächlichen Förderbetrag gleichzusetzen.
Ein transparenter Beratungsvertrag macht deshalb eindeutig nachvollziehbar, auf welchen Betrag der vereinbarte Honorarsatz angewendet wird.
3. Verfügt die Beratung über eigene technische F&E-Expertise?
Die Forschungszulage ist ein steuerliches Förderinstrument.
Der erste entscheidende Teil des Prozesses ist jedoch technisch beziehungsweise wissenschaftlich geprägt.
Um ein Entwicklungsprojekt fundiert einzuordnen, müssen Fragen beantwortet werden wie:
- Was war der technische Ausgangspunkt des Projekts?
- Wie stellte sich der Stand der Technik dar?
- Welche technischen oder wissenschaftlichen Unsicherheiten bestanden?
- Warum waren bestehende Lösungen nicht ausreichend?
- Welche Lösungsansätze wurden entwickelt und getestet?
- Welche Ansätze mussten verworfen werden?
- Was unterscheidet die Entwicklungsarbeit von Routinetätigkeiten?
Gerade bei Projekten aus Maschinenbau, Softwareentwicklung, Chemie, Elektrotechnik oder Medizintechnik ist dafür ein fundiertes Verständnis der jeweiligen Entwicklungsarbeit erforderlich.
Unternehmen sollten deshalb prüfen, wer die technischen Interviews tatsächlich führt und die Projekte fachlich bewertet.
Ist es ein allgemeiner Förderberater?
Oder sprechen Ingenieure, Informatiker und Naturwissenschaftler mit den F&E-Verantwortlichen?
Gute Forschungszulage Beratung verbindet unterschiedliche Perspektiven
Eine ausschließlich technische Betrachtung reicht nicht aus.
Eine ausschließlich steuerliche Betrachtung ebenfalls nicht.
Die Forschungszulage liegt an der Schnittstelle zwischen F&E-Förderung, technischer Projektbewertung und steuerlichem Verfahren.
Eine hochwertige Forschungszulage Beratung sollte diese Perspektiven strukturiert verbinden und bei Bedarf sinnvoll mit der bestehenden Steuerberatung beziehungsweise den internen Steuerverantwortlichen zusammenarbeiten.
4. Identifiziert die Beratung aktiv Förderpotenziale?
Ein weiterer wichtiger Unterschied liegt in der Projektidentifikation.
Ein einfaches Beratungsmodell beginnt möglicherweise mit der Frage:
„Welche F&E-Projekte möchten Sie beantragen?“
Das setzt voraus, dass das Unternehmen bereits selbst weiß, welche Projekte grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen.
Genau das ist jedoch häufig nicht der Fall.
Viele potenziell relevante Entwicklungsaktivitäten werden intern anders bezeichnet:
- Produktweiterentwicklung
- Prozessoptimierung
- Digitalisierungsprojekt
- internes IT-Projekt
- Automatisierung
- Effizienzinitiative
- Plattformentwicklung
- Technologieprojekt
Der Projektname sagt wenig darüber aus, ob tatsächlich Forschung und Entwicklung stattgefunden hat.
Eine spezialisierte steuerliche Förderberatung sollte deshalb einen systematischen Ansatz zur Projektidentifikation besitzen.
Fragen Sie nach dem Screening-Prozess
Wie werden potenzielle F&E-Projekte identifiziert?
Werden verschiedene Entwicklungsbereiche einbezogen?
Gibt es strukturierte Interviews mit den Fachbereichen?
Kann die Beratung auch bislang nicht betrachtete Entwicklungsaktivitäten erkennen?
Wird ausschließlich eine vorhandene Projektliste bearbeitet oder die Projektlandschaft insgesamt analysiert?
Gerade bei mittelständischen und größeren Unternehmen kann ein strukturiertes F&E-Screening einen wesentlichen Unterschied bei der Ausschöpfung des tatsächlichen Förderpotenzials machen.
5. Werden Entwicklungsaktivitäten fachlich sinnvoll strukturiert und gebündelt?
Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Struktur der F&E-Projekte.
Interne Projektstrukturen wurden in der Regel nicht für die Forschungszulage entwickelt.
Unternehmen organisieren ihre Entwicklungsarbeit beispielsweise nach
- Produkten,
- Kostenstellen,
- Kundenprojekten,
- Teams,
- Standorten,
- internen Programmen
- oder einzelnen Arbeitspaketen.
Für den Forschungszulagenprozess muss diese Struktur jedoch nicht immer die fachlich sinnvollste sein.
Mehrere Entwicklungsaktivitäten können beispielsweise dasselbe Anwendungsgebiet betreffen, ein gemeinsames übergeordnetes technisches Ziel verfolgen, technisch aufeinander aufbauen oder sich bei der Lösung einer gemeinsamen technischen Herausforderung ergänzen.
In diesen Fällen sollte die tatsächliche F&E-Logik der Aktivitäten genauer betrachtet werden.
Warum kann eine strukturierte Projektbündelung sinnvoll sein?
Eine durchdachte Projektstruktur kann den Forschungszulagenprozess deutlich effizienter machen.
Statt zahlreiche kleinteilige Entwicklungsaktivitäten isoliert und administrativ aufwendig zu betrachten, werden technisch zusammenhängende Arbeiten anhand ihres tatsächlichen Entwicklungsziels analysiert.
Das kann dazu beitragen,
- die technische Zielsetzung klarer darzustellen,
- zusammenhängende Entwicklungsarbeiten nachvollziehbar abzubilden,
- den internen Koordinationsaufwand zu reduzieren,
- die Fachabteilungen zu entlasten
- und den gesamten Antragsprozess strukturierter zu gestalten.
Mehrere voneinander abgrenzbare F&E-Vorhaben können zudem gemeinsam in einem Antrag bei der BSFZ eingereicht werden. Die einzelnen Vorhaben werden von der BSFZ weiterhin jeweils gesondert geprüft.
Das bedeutet: Ein Unternehmen mit mehreren F&E-Projekten muss nicht zwangsläufig für jedes Vorhaben einen vollständig separaten BSFZ-Antrag anlegen.
Projektbündelung bedeutet nicht, beliebige Projekte zusammenzufassen
Eine gute Forschungszulage Beratung sollte keine klar voneinander unabhängigen Projekte künstlich zu einem großen F&E-Vorhaben verbinden.
Vielmehr geht es darum, die tatsächlichen technischen Zusammenhänge zu verstehen.
Sind Aktivitäten fachlich voneinander trennbar, müssen sie entsprechend abgegrenzt werden. Sind mehrere Entwicklungsaktivitäten dagegen technisch so eng miteinander verbunden, dass sie ein gemeinsames Entwicklungsziel verfolgen und nicht sinnvoll isoliert betrachtet werden können, sollte dies auch in der Projektstruktur berücksichtigt werden.
Darauf sollten Unternehmen achten
Fragen Sie:
Übernimmt die Beratung unsere interne Projektliste einfach – oder analysiert sie, wie unsere Entwicklungsaktivitäten fachlich sinnvoll für die Forschungszulage strukturiert werden können?
Gerade bei Unternehmen mit vielen parallelen Entwicklungsaktivitäten kann diese Fähigkeit einen erheblichen Einfluss auf den internen Aufwand und die Effizienz der Prozessbegleitung haben
6. Wie hoch ist der tatsächliche interne Aufwand?
„Wir übernehmen den gesamten Antrag“ klingt zunächst attraktiv.
Ganz ohne Mitarbeit des Unternehmens funktioniert eine fundierte Forschungszulage Beratung jedoch nicht.
Das technische Wissen über die Entwicklungsprojekte liegt bei den F&E-Verantwortlichen.
Die entscheidende Frage lautet deshalb:
Wie effizient wird dieses Wissen erhoben?
Müssen technische Projektleiter selbst umfangreiche Texte schreiben?
Erhalten sie lange Fragebögen?
Müssen sie sich eigenständig in die Kriterien der Forschungszulage einarbeiten?
Oder führt die Beratung strukturierte Interviews und bereitet die relevanten Informationen anschließend fachlich auf?
Gerade für F&E-Abteilungen ist dieser Unterschied relevant.
Die Entwicklungsverantwortlichen sollen neue Produkte, Prozesse, Softwarelösungen und Technologien entwickeln. Sie sollten nicht zu Experten für Förderanträge werden müssen.
Ein interviewbasierter Ansatz kann Fachbereiche entlasten
Gezielte fachliche Gespräche ermöglichen es, technische Informationen dort zu erheben, wo das Wissen vorhanden ist.
Die Aufgabe einer spezialisierten Beratung besteht anschließend darin, diese Informationen zu strukturieren, fachlich einzuordnen und nachvollziehbar für den Forschungszulagenprozess aufzubereiten.
Unternehmen sollten deshalb nicht nur nach dem externen Honorar fragen.
Sie sollten auch fragen:
Wie viele interne Stunden werden unsere F&E-, Finance- und Tax-Teams voraussichtlich investieren müssen?
Denn auch interner Aufwand ist ein relevanter Kostenfaktor.
7. Ist die Dokumentation auf spätere Prüfungen vorbereitet?
Die Forschungszulage ist kein Prozess, den Unternehmen mit der Festsetzung endgültig abhaken sollten.
Die Angaben im Forschungszulage Antrag können später überprüft werden. Die Forschungszulage kann Bestandteil einer steuerlichen Außenprüfung sein oder eigenständig geprüft werden.
Unternehmen sollten deshalb relevante Informationen und Nachweise nachvollziehbar vorhalten.
Dazu gehören unter anderem Informationen über
- die Zuordnung von Mitarbeitenden zu F&E-Vorhaben,
- die ausgeübten F&E-Tätigkeiten,
- den zeitlichen Arbeitseinsatz,
- den Fortschritt des F&E-Vorhabens
- und die Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen.
Prüfungssicherheit sollte kein leeres Versprechen sein
Kein seriöser Beratungspartner kann garantieren, dass es niemals Rückfragen oder eine Prüfung gibt.
Unternehmen sollten deshalb weniger auf pauschale Aussagen wie „100 Prozent auditsicher“ achten.
Die bessere Frage lautet:
Ist unser Forschungszulagenprozess auch Jahre später noch nachvollziehbar?
Fragen Sie beispielsweise:
- Welche Dokumentation wird aufgebaut?
- Wie wird die Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nachvollziehbar festgehalten?
- Können Projektentscheidungen später rekonstruiert werden?
- Unterstützt die Beratung bei Rückfragen der Finanzverwaltung?
- Ist eine fachliche und prozessbezogene Begleitung im Rahmen einer möglichen Außenprüfung vorgesehen?
Eine Beratung, die mit der BSFZ-Bescheinigung endet, kann das Unternehmen bei späteren Fragen nur eingeschränkt begleiten.
Gerade deshalb sollte bereits bei der Auswahl der Forschungszulage Beratung geklärt werden, wie weit die Prozessbegleitung tatsächlich reicht.
8. Kann die Beratung mit Ihrer Unternehmensstruktur umgehen?
Eine Forschungszulage Beratung für ein Unternehmen mit drei zentral gesteuerten Entwicklungsprojekten unterscheidet sich erheblich von der Begleitung einer komplexen Matrixorganisation.
Bei größeren Unternehmen können beispielsweise
- mehrere Standorte,
- verschiedene Gesellschaften,
- internationale F&E-Strukturen,
- zahlreiche Fachbereiche,
- unterschiedliche Projektmanagementsysteme
- und eine große Zahl paralleler Entwicklungsaktivitäten
relevant sein.
Hier reicht es häufig nicht, einzelne Projektleiter nach F&E-Projekten zu fragen.
Es braucht einen strukturierten Gesamtprozess.
Dazu können ein bereichsübergreifendes Screening, eine fachlich fundierte Projektstruktur sowie klar definierte Schnittstellen zwischen F&E, Finance und Tax gehören.
Unternehmen sollten deshalb hinterfragen:
- Hat die Beratung Erfahrung mit unserer Unternehmensgröße?
- Kann sie mehrere Fachbereiche koordiniert einbinden?
- Versteht sie Matrixorganisationen und dezentrale F&E-Strukturen?
- Gibt es einen Ansatz für eine große Zahl potenzieller Projekte?
- Kann der Prozess über mehrere Wirtschaftsjahre hinweg skaliert werden?
Je komplexer die Organisation, desto wichtiger wird die Prozesskompetenz des Beratungspartners.
9. Sind Vergütungsmodell und Leistungsumfang wirklich transparent?
Der letzte Punkt klingt selbstverständlich.
In der Praxis sollten Unternehmen dennoch genau hinschauen.
Eine Forschungszulage Beratung kann eine mehrjährige Zusammenarbeit sein. F&E-Projekte laufen über mehrere Wirtschaftsjahre. BSFZ-Verfahren und steuerliche Antragstellung finden zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Rückfragen können auch später entstehen.
Der Beratungsvertrag sollte deshalb klar beantworten:
- Welche Leistungen sind im Honorar enthalten?
- Wann entsteht der Honoraranspruch?
- Auf welcher konkreten Berechnungsgröße basiert das Honorar?
- Werden zusätzliche Stundensätze berechnet?
- Gibt es Commitment Fees oder Mindesthonorare?
- Fallen zusätzliche Nebenkosten an?
- Werden Rückfragen der BSFZ begleitet?
- Wird der Antrag beim Finanzamt unterstützt?
- Sind Rückfragen der Finanzverwaltung Teil der Leistung?
- Ist Unterstützung bei möglichen Prüfungen vorgesehen?
- Was passiert bei einem negativen Ergebnis?
Ein niedriger Prozentsatz ist nur dann aussagekräftig, wenn Berechnungsgrundlage und Leistungsumfang vergleichbar sind.
Vergleichen Sie deshalb nicht ausschließlich den Honorarsatz. Vergleichen Sie das gesamte Beratungsmodell.
Checkliste: 11 Fragen vor der Auswahl einer Forschungszulage Beratung
Bevor Sie eine Beratung beauftragen, sollten Sie folgende Fragen stellen:
| Frage | Prüfen |
| Begleitet die Beratung uns bis zum Forschungszulagenbescheid des Finanzamts? | ☐ |
| Basiert ein Erfolgshonorar auf der tatsächlich festgesetzten Forschungszulage? | ☐ |
| Ist die genaue Berechnungsgrundlage des Honorars vertraglich klar definiert? | ☐ |
| Arbeiten eigene technische F&E-Experten an unseren Projekten? | ☐ |
| Werden potenzielle F&E-Projekte aktiv und systematisch identifiziert? | ☐ |
| Prüft die Beratung eine fachlich sinnvolle Strukturierung und Bündelung unserer Entwicklungsaktivitäten? | ☐ |
| Wie hoch ist der erwartete interne Aufwand für unsere Fachbereiche? | ☐ |
| Wird eine nachvollziehbare Dokumentation für mögliche spätere Prüfungen aufgebaut? | ☐ |
| Unterstützt die Beratung bei Rückfragen von BSFZ und Finanzamt? | ☐ |
| Kann sie uns bei einer möglichen steuerlichen Außenprüfung weiter begleiten? | ☐ |
| Hat die Beratung Erfahrung mit unserer Projekt- und Unternehmenskomplexität? | ☐ |
Werden mehrere dieser Fragen nur unklar beantwortet, lohnt sich ein genauerer Blick auf das angebotene Beratungsmodell.
Warum Ayming den gesamten Forschungszulagenprozess betrachtet
Bei Ayming beginnt die Forschungszulage Beratung mit der Identifikation des tatsächlichen F&E-Potenzials eines Unternehmens.
Über einen strukturierten 360°-Screening-Ansatz analysieren wir gemeinsam mit den relevanten Fachbereichen die bestehende Projektlandschaft.
Unsere interdisziplinären F&E-Experten – darunter Ingenieure, Wirtschaftsingenieure, Informatiker und Naturwissenschaftler – sprechen mit den technischen Verantwortlichen auf Augenhöhe.
Durch einen interviewbasierten Ansatz binden wir die internen Experten gezielt ein und reduzieren den zusätzlichen Aufwand für die Fachabteilungen.
Dabei übernehmen wir vorhandene Projektstrukturen nicht unkritisch.
Wir analysieren, welche Entwicklungsaktivitäten dasselbe Anwendungsgebiet betreffen, ein gemeinsames übergeordnetes Ziel verfolgen, aufeinander aufbauen oder sich fachlich ergänzen. Auf dieser Grundlage prüfen wir, wie die tatsächliche technische Projektlogik für die Forschungszulage sinnvoll abgebildet werden kann.
Unsere Prozessbegleitung endet nicht mit einer positiven BSFZ-Bescheinigung.
Wir unterstützen Unternehmen von der Identifikation und Voranalyse über die Antragstellung zur Förderfähigkeit bis zur Beantragung der Forschungszulage bei der Finanzverwaltung und begleiten sie auch bei möglichen weiteren Prüfungen.
Auch unser Vergütungsmodell folgt diesem Ansatz.
Unser erfolgsabhängiges Honorar bezieht sich auf die tatsächlich festgesetzte Forschungszulage gemäß Forschungszulagenbescheid.
Nicht auf ein internes Gesamtprojektbudget.
Nicht auf eine prognostizierte Bemessungsgrundlage.
Und nicht allein auf eine positive Projektbescheinigung der BSFZ.
Damit ist unser Erfolg unmittelbar mit dem tatsächlichen Fördererfolg unserer Kunden verbunden.
Warum Ayming den gesamten Fördererfolg betrachtet
Eine erfolgreiche Forschungszulagenberatung beginnt nicht erst bei der Antragstellung. Sie verbindet technisches Verständnis, strukturierte Prozesse und eine Begleitung bis zur tatsächlich festgesetzten Forschungszulage.
1. F&E-Potenziale erkennen
Mit einem strukturierten 360°-Screening analysieren wir die bestehende Projektlandschaft und identifizieren Entwicklungsaktivitäten, die für die Forschungszulage relevant sein können.
2. Interne Experten gezielt einbinden
In strukturierten Interviews erfassen wir das Wissen der technischen und kaufmännischen Verantwortlichen. So erhalten wir die notwendigen Informationen, ohne die Fachabteilungen unnötig zu belasten.
3. Technisch auf Augenhöhe arbeiten
Unsere interdisziplinären Experten aus Ingenieurwesen, Informatik und Naturwissenschaften verstehen technische Zusammenhänge und können Projekte fachlich fundiert bewerten.
4. Die richtige Projektlogik entwickeln
Bestehende interne Projektstrukturen übernehmen wir nicht unkritisch. Wir prüfen, welche Aktivitäten zusammengehören, aufeinander aufbauen oder ein gemeinsames Entwicklungsziel verfolgen – und wie sie für die Forschungszulage sinnvoll abgebildet werden können.
5. Den gesamten Prozess begleiten
Unsere Unterstützung reicht von der Identifikation und Voranalyse über die BSFZ-Antragstellung bis zur Beantragung bei der Finanzverwaltung und der Begleitung möglicher Prüfungen.
6. Erfolg am Ergebnis messen
Unser erfolgsabhängiges Honorar orientiert sich an der tatsächlich festgesetzten Forschungszulage – nicht an einem internen Projektbudget, einer prognostizierten Bemessungsgrundlage oder allein an einer positiven BSFZ-Bescheinigung. Unser Erfolg ist damit unmittelbar mit dem tatsächlichen Fördererfolg unserer Kunden verbunden.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Eine spezialisierte Forschungszulage Beratung sollte Unternehmen bei der Identifikation potenziell förderfähiger F&E-Projekte, der fachlichen Projektbewertung, der technischen Beschreibung und dem weiteren Forschungszulagenprozess unterstützen. Der konkrete Leistungsumfang sollte vor der Beauftragung transparent definiert sein.
Unternehmen sollten darauf achten, ob der vereinbarte Leistungsumfang auch die zweite Stufe des Forschungszulagenverfahrens berücksichtigt. Die positive BSFZ-Bescheinigung beurteilt das F&E-Vorhaben. Die Forschungszulage wird anschließend durch das Finanzamt festgesetzt.
Bei einem erfolgsabhängigen Vergütungsmodell hängt das Beratungshonorar vom vertraglich vereinbarten Erfolg ab. Entscheidend ist, wie dieser Erfolg definiert wird und auf welche Berechnungsgröße der Honorarsatz angewendet wird.
Ein Prozentsatz allein sagt wenig über die tatsächlichen Beratungskosten aus. Unternehmen sollten prüfen, ob das Honorar auf Projektkosten, der Bemessungsgrundlage, einem beantragten Betrag oder der tatsächlich festgesetzten Forschungszulage basiert.
Die Bemessungsgrundlage umfasst die nach dem Forschungszulagengesetz berücksichtigungsfähigen Aufwendungen bis zu den geltenden gesetzlichen Höchstgrenzen. Auf dieser Grundlage wird die Höhe der Forschungszulage ermittelt. Die Bemessungsgrundlage ist deshalb nicht mit dem tatsächlich festgesetzten Förderbetrag gleichzusetzen.
Die Forschungszulage verbindet eine technische beziehungsweise wissenschaftliche Bewertung der F&E-Vorhaben mit einem steuerlichen Verfahren. Die Einordnung technischer Entwicklungsprojekte erfordert entsprechendes Fachwissen. Steuerliche Fragestellungen und die Antragstellung gegenüber der Finanzverwaltung bilden eine weitere Perspektive des Prozesses. Je nach Leistungsmodell arbeiten unterschiedliche Kompetenzen zusammen.
Ja. Mehrere voneinander abgrenzbare F&E-Vorhaben können in einem Antrag bei der BSFZ eingereicht werden. Jedes Vorhaben wird jedoch gesondert hinsichtlich seiner Förderfähigkeit geprüft.
Bei der Projektbündelung werden technische Entwicklungsaktivitäten anhand ihrer tatsächlichen F&E-Logik betrachtet. Sind Aktivitäten technisch eng verbunden und verfolgen sie ein gemeinsames Entwicklungsziel, kann eine gemeinsame Betrachtung relevant sein. Klar voneinander trennbare Vorhaben müssen dagegen entsprechend abgegrenzt werden.
Ja. Software- und IT-F&E-Projekte können grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen, sofern die Anforderungen an Forschung und Entwicklung erfüllt sind. Reine Routineprogrammierung und Standardimplementierungen reichen in der Regel nicht aus.
Der konkrete Leistungsumfang hängt vom Beratungsmodell und dem Vertrag ab. Unternehmen sollten vor der Beauftragung prüfen, ob der Beratungspartner auch bei fachlichen und prozessbezogenen Fragen im Rahmen einer späteren Prüfung zur Verfügung steht.
Die Förderfähigkeit eines Projekts hängt von den technischen oder wissenschaftlichen Inhalten des Vorhabens ab. Die Beratung muss beispielsweise technische Unsicherheiten, den Stand der Technik und das planmäßige Vorgehen nachvollziehen und richtig einordnen können.
Gerade bei Unternehmen mit mehreren Entwicklungsbereichen kann ein strukturiertes Screening sinnvoll sein. Viele potenziell relevante Projekte werden intern nicht als Forschung und Entwicklung bezeichnet und können bei einer rein passiven Projektabfrage übersehen werden.
Fazit: Vergleichen Sie nicht nur den Honorarsatz
Die Auswahl einer Forschungszulage Beratung sollte nicht allein von einem Prozentwert im Angebot abhängen.
Entscheidend ist das Gesamtmodell.
- Wer identifiziert die Projekte?
- Wer bewertet die technischen Inhalte?
- Wer prüft, ob Entwicklungsaktivitäten fachlich sinnvoll strukturiert werden können?
- Wie werden die F&E-Fachbereiche eingebunden?
- Bis zu welchem Punkt wird das Unternehmen im Forschungszulage Antrag begleitet?
- Welche Dokumentation bleibt im Unternehmen?
- Ist Unterstützung bei späteren Prüfungen vorgesehen?
- Und auf welcher Grundlage wird das Honorar tatsächlich berechnet?
Gerade beim Vergütungsmodell lohnt sich ein genauer Blick.
Eine positive BSFZ-Bescheinigung, eine hohe Bemessungsgrundlage und die tatsächlich durch das Finanzamt festgesetzte Forschungszulage sind nicht dasselbe.
Unternehmen sollten deshalb verstehen, für welchen tatsächlichen Erfolg sie ein erfolgsabhängiges Honorar zahlen.
Eine hochwertige Forschungszulage Beratung verbindet technische F&E-Expertise, Prozesssicherheit, effiziente Projektstrukturen und ein transparentes Vergütungsmodell.