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Weiterbildung und Personalentwicklung mit dem Europäischen Sozialfonds (ESF)

Auf Abruf

Datum

28 Nov., 2016

Der ESF fördert in der Sozialpartnerrichtlinie die Personalentwicklung und Weiterbildung von benachteiligten Arbeitnehmergruppen mit bis zu 70%.

Der dritte Förderaufruf der ESF-Sozialpartnerrichtlinie „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ ist am gestartet. Ab sofort können Interessenbekundungen bis zum 19.12.2016 eingereicht werden.Das ESF-Programm fördert die folgenden Themengebiete:

  •  Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen insbesondere durch Qualifizierung von Schlüsselpersonen und von Weiterbildungsmaßnahmen von Älteren, Frauen, An- und Ungelernten sowie Beschäftigten mit Migrationshintergrund
  •  Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in KMU und Durchführung von betrieblichen und überbetrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen für KMU
  •  Initiierung von Branchendialogen
  •  Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen
  •  Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit

Weiterführende Informationen sind auch unter www.esf.de abrufbar.
Die Förderhöhe beträgt bis zu 70%; auch Großunternehmen können noch eine Förderung von bis zu 50% für Projekte mit bis zu 2 Millionen Euro Gesamtkosten erhalten. In vielen Fällen können auch Freistellungskosten der betroffenen Arbeitnehmer als Eigenanteil angerechnet werden.

Die Projektdefinition und Antragstellung sind jedoch nicht trivial. Die Berater von Ayming kennen sich im Bereich ESF-Förderung gut aus. In den letzten Jahren konnten sie bereits zahlreiche Projekte in diesem Bereich begleiten. In einem unverbindlichen Gespräch würden wir Ihnen gern erläutern, welche Aufgaben wir Ihnen abnehmen können, damit Sie sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Schreiben Sie uns über den Button „Kontakt“ oder rufen Sie uns an: 0211 7106 75 – 0 !

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