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Forschungszulage

Nutzen Sie die staatliche Forschungszulage, die bis zu vier Jahre rückwirkend für Ihre Innovationen gilt. Sichern Sie sich mit unserer Expertise das Maximum Ihrer Förderung – transparent, erfolgsbasiert und partnerschaftlich.

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Fördermittel

Unser Förderteam stimmt Ihre strategischen Ziele mit den passenden Fördermöglichkeiten ab, um Wachstum und Transformation voranzutreiben. Profitieren Sie von Erfahrung, Expertise und einem Partner, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet.

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Internationale Steuerberatung

Gemeinsam optimieren wir Ihre internationale Steuerstrategie. Gemeinsam erschließen wir neue finanzielle Spielräume, minimieren Risiken und stärken Ihr Wachstum über Grenzen hinweg.

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Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich der Elektromobilität

Neue Richtlinie fördert E-Mobilität! Erhalten Sie Unterstützung für Ihre Pilot- und Feldversuche und für vieles mehr …

Bis zum 31. März 2018 können in der ersten Förderrunde Projektskizzen im Bereich der Elektromobilität eingereicht werden. Im Fokus stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, welche Ansätze zur Verringerung der Gesamtsystemkosten, zur Senkung der Hürde bei der Industrialisierung dieser neuen Technologie und zum Abbau von Kaufhemmnissen untersuchen. Das Förderverfahren ist zweistufig.

Im Fokus der neuen Richtlinie stehen:

  • Pilotversuche zu verkehrlichen sowie zu den Umwelt- und Klimawirkungen eines erhöhten Anteils automatisierter und autonomer Elektrofahrzeuge,
  • Festigung/Ausbau der Wertschöpfungskette im Bereich Produktion,
  • Feldversuche in bestimmten Anwendungsbereichen und Fahrzeugsegmenten,
  • Recycling und Ressourcenverfügbarkeit,
  • Erschließung eines Umwelt- und Klimavorteils von Elektrofahrzeugen,
  • Verfahren zur Verbesserung von Verfügbarkeit und Ladekomfort,
  • Verfahren zur Auslastung der Infrastruktur,
  • Beiträge zu einer Markteinführung mit einem ökologischen Standard.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und erstreckt sich auf einen Zeitraum von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung beträgt für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50 % der förderfähigen Kosten. Der Prozentsatz ist abhängig von der Anwendungsnähe des Vorhabens. Im Falle von Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen sind bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben förderfähig.

Gerne unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte sich fördern lassen. Unsere Berater haben eine lange Erfahrung mit Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf die  Ihre Projekte konzentrieren können und damit Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns, entweder durch den Button „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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