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Pressemeldungen
Mai 7, 2018

Ab sofort können saarländische Hochbedarfsträger eine Förderung für individuelle Glasfaseranschlüsse erhalten

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind Träger kultureller sowie gemeinnütziger Einrichtungen sowie Gewerbetreibende im Saarland, die zur Abwicklung ihres Datenverkehrs eine Anbindung an das Glasfasernetz benötigen (= Hochbedarfsträger). Förderfähig sind Vorhaben, die zur Anbindung an das Glasfasernetz Tiefbauarbeiten erfordern. Im Rahmen dieser Maßnahme können sich auch mehrere Zuwendungsempfänger zusammenschließen und im Verbund beantragen. Um im Verbund beantragen zu können, müssen sich Synergien durch eine räumliche Überschneidung der jeweils notwendigen Tiefbautrassen ergeben.

Welche Ziele werden mit der Förderung verfolgt?

Die Förderung soll einen wesentlichen Beitrag zur Beschleunigung der Digitalisierung der saarländischen Wirtschaft leisten. Um dieses Ziel zu erreichen soll die Anzahl der Glasfaseranschlüsse für Hochbedarfsträger im Saarland erhöht werden.

Welche Zuwendungsvoraussetzungen gibt es?

Das Gebäude, welches einen Glasfaseranschluss erhalten soll, muss im  Saarland sein und bereits bei Antragsstellung als Betriebsstätte durch den Antragsteller genutzt werden. Dabei darf es noch nicht über einen Glasfaserschluss verfügen. Der Glasfaseranschluss wird für eigene Zwecke des Antragstellers benötigt. Die Antragstellung erfolgt auf Basis der De-minimis-Verordnung.

In welcher Höhe erfolgt die Zuwendung und welche Ausgaben sind zuwendungsfähig?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt:

  • Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Der Förderbetrag ist bei Bewilligung auf einen leistungsabhängigen Höchstbetrag beschränkt. Dieser ergibt sich als Produkt aus der Länge der voraussichtlich notwendigen Tiefbauarbeiten zur Einbringung eines oder mehrerer Leerrohre in den Boden. Die Höchstförderung beläuft sich auf 25 EUR pro Meter.
  • Die Förderhöhe beträgt zwischen 2.500 EUR (Mindestförderung/Bagatellgrenze) und 25.000 EUR (Höchstförderung). Wird die Mindestförderung unterschritten, so ist eine Förderung ausgeschlossen. Wird die Höchstförderung überschritten, so ist die Förderung auf 25.000 EUR beschränkt.
  • Zuwendungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für den Tiefbau und passive Infrastruktur zur Herstellung der Glasfaseranbindung bis zur inneren Begrenzung der Gebäudehülle inklusive Hausstich, die vom Zuwendungsempfänger per Einmalzahlung oder Abschlagszahlung während des Bewilligungszeitraumes zu tragen sind. Ausgaben für z.B. aktive Geräte oder die Glasfaserverlegung im Gebäude sind nicht zuwendungsfähig.

Welches sind die Besonderheiten eines Verbundvorhabens?

  • Bei Verbundvorhaben gilt die Fördersummenbegrenzung von 25 EUR pro Meter an Tiefbau für das Verbundvorhaben insgesamt. Überschneiden sich Tiefbaustrecken, die von den Verbundteilnehmer geteilt werden, so werden diese bei der Gesamttiefbaustrecke nur einfach berücksichtigt. Durch die Beschränkung der Zuwendung auf 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben wird der individuelle Anteil an den Gesamtkosten des Verbundvorhabens auf die Verbundteilnehmer umgelegt.
  • Die Mindestförderung von 2.500 EUR gilt für das Verbundvorhaben insgesamt. Die Höchstförderung von 25.000 EUR gilt für jeden Einzelantrag innerhalb des Verbundes.

Der dritte Förderaufruf zur Einreichung von Anträgen wurde am 16. April 2018 bekanntgegeben. Die Frist endet am 7. Dezember 2018.

Gern unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte gefördert werden könnten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren können und Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns entweder durch die Taste „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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