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Neuveröffentlichung zum Aufbau neuer Arbeitsplätze und zur Stärkung der Wirtschaft

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Pressemeldungen
März 1, 2018

Das Land Brandenburg fördert Investitionsvorhaben zur Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in (Groß-) Unternehmen

Ab sofort sind unter bestimmten Voraussetzungen Investitionsvorhaben von Großunternehmen zur Aufnahme einer neuen Wirtschaftstätigkeit förderfähig. Ziele der Maßnahmen sind die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft in Brandenburg sowie der Aufbau neuer Arbeitsplätzen oder die Sicherung von Vorhandenen. Übersteigen die förderfähigen Sachinvestitionen von strukturbestimmten Vorhaben die Summe von 25 Mio. Euro, mit einem gleichzeitigen Aufbau von mindestens 50 neuen Arbeitsplätzen, so werden diese vorrangig gefördert.

Dabei werden nachfolgende Maßnahmen zum Aufbau neuer oder Sicherung vorhandener Dauerarbeitsplätze unterstützt:

  • Diversifikation der Tätigkeit einer Betriebsstätte (sofern diese neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist)
  • Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestition)
  • Maßnahmen im Sinne des Umweltschutzes, die über die nationalen Normen und Normen der EU hinausgehen

Antragsberechtigt sind Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Brandenburg. Das Investitionsvolumen muss mindestens 100.000 € betragen. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt zwischen 5 % und 40 % abhängig der Unternehmensgröße, Investitionsstandort und Personalzuwachs:

  • Der Basisfördersatz beträgt 5 % und höchstens 10 % bei besonderen Struktureffekten
  • Kleine Unternehmen erhalten einen Zuschlag von bis zu 20 % und mittlere Unternehmen bis zu 10 %
  • Zusätzlich erhalten Unternehmen mit Betriebsstätte in den Landkreisen Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark, Barnim, den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) oder Cottbus einen Zuschlag von bis zu 10 %
  • Jedoch erfolgt eine Halbierung der Förderung von Unternehmen, die in der zu fördernden Betriebsstätte über 10 % an Leiharbeitern beschäftigen

Gern unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte gefördert werden könnten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren können und Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns entweder durch die Taste „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

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