×
Schliessen

Auch Ihre Energieprojekte im Verkehrssektor in Niedersachsen könnten sich fördern lassen!

Home > Insights > Pressemeldungen > Auch Ihre Energieprojekte im Verkehrssektor in Niedersachsen könnten sich fördern lassen!
Pressemeldungen
April 4, 2018

Unterstützt wird der Aufbau von Tankinfrastruktur, die Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen und kommunalen Verkehr sowie Modellprojekte im Bahnverkehr

Alternative Kraftstoffe für eine nachhaltige Zukunft

Projekte mit Alternativen zu den herkömmlichen Kraftstoffen wie Benzin oder Diesel lassen sich fördern. Im Rahmen dieser Richtlinie zählen zu den alternativen Kraftstoffen beispielsweise Wasserstoff, Biomethanol, Erdgas und Elektromobilität. Es stehen Antriebstechnologien im Fokus, die sich derzeit noch im Versuchsstadium befinden, den Markt noch nicht durchdrungen haben und geeignet für die Zukunft scheinen.

Schiff, Bahn, Auto oder Bus? Einerlei, die Infrastruktur aller klimafreundlichen Alternativen wird gefördert!

Ziel der Richtlinie ist es, den Ausstoß von CO2 im Verkehrssektor zu senken. Zudem soll durch die Nutzung klimafreundlicher Antriebstechnologien in den Bereichen Binnenwasserstraße, Schiene und Straße gefördert werden. Das Vorhaben muss in Niedersachsen durchgeführt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die Versorgungseinrichtungen für alternative Antriebsenergien anbieten oder zukünftig anbieten werden. Nachfolgende Vorhaben sind förderfähig:

  • Modellprojekte im Bahnverkehr, durch die der Einsatz alternativer Antriebe stimuliert werden kann
  • Elektromobile Maßnahmen im Bereich Stadt – Unterstützung des Einsatzes und der Nutzung alternativer Kraftstoffe im öffentlichen Verkehr und Kommunalverkehr
  • Aus- und Aufbau von Tankinfrastruktur für alternative Treibstoffe in den Bereichen Binnenschifffahrt und Straßengüterverkehr (z.B. Landstrom oder Liquefied Natural Gas (LNG)). Beispielsweise sind im Rahmen dieser Richtlinie die notwendigen Anschlüsse an das Versorgungsnetz (z.B. Strom und Gas) oder die LNG-Betankungseinrichtungen förderfähig.

Sofern das Projekt mit anderen Mitteln aus der Europäischen Union gefördert werden kann, ist eine Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen. Dies muss im Einzelfall überprüft werden.

Höhe der Zuwendung und zuwendungsfähige Kosten

Die zuwendungsfähigen Ausgaben können mit bis zu 50 % bezuschusst werden. Zuwendungsfähig sind beispielsweise Investitionskosten wie Aufwendungen für den Tiefbau, Sachkosten, die Anpassung des Standortes und Anschlusskosten. Nicht bezuschusst werden Personal-, Planungs-, Betriebs-, Grunderwerbs- und Fahrzeugkosten.

Um antragsberechtigt zu sein, dürfen vorgegebene Mindest- bzw. Höchstgrenzen der zuwendungsfähigen Investitionskosten nicht unter- bzw. überschritten werden:

Mindestgrenze Höchstgrenze

Modellprojekte im Bahnverkehr:

100.000 € 5.000.000 €

Elektromobile Maßnahmen im Bereich Stadt:

50.000 € 1.000.000 €

Aus- und Aufbau von Tankinfrastruktur:

50.000 € 1.000.000 €

Und das bedeutet nun für mein Vorhaben?

Planen Sie die Verwendung von Ökostrom für Ihre Züge, Ladestationen für die elektrischen Busse Ihrer Stadt, den Aus- oder Aufbau Ihrer Tankinfrastruktur für Gas oder ein vergleichbares Projekt, so könnten Sie antragsberechtigt sein und einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für Ihr Projekt erhalten.

Gern unterstützen wir Sie dabei zu identifizieren, welche Ihrer unternehmenseigenen Projekte gefördert werden könnten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit der Fördermittelbeantragung: Wir schreiben für Sie die Anträge, damit Sie sich voll auf Ihre Projekte konzentrieren können und Ihre Chancen auf eine Bewilligung optimal sind. Kontaktieren Sie uns entweder durch die Taste „Kontakt“, per Telefon (0211 7106 750) oder per E-Mail: contactgermany@ayming.com.

Kommentare zeigen

Keine Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert